Enzyklothek
Cover für Reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon

Sinold von Schütz, Philipp Balthasar

Reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon

Darinnen so wohl Die Religionen und geistlichen Orden, die Reiche und Staaten, Meere, Seen, Insuln, Flüsse, Städte, Festungen, Schlösser, Häfen, Berge, Vorgebürge, Pässe und Wälder, die Linien Deutscher hoher Häuser, die in verschiedenen Ländern übliche so geistliche als weltliche Ritter-Orden, Wapen, Reichs-Täge, gelehrte Societäten, Gerichte, Civil- und Militair-Chargen zu Wasser und Lande, der Unterschied der Meilen, vornehmsten Müntzen, Maaß und Gewichte, die zu der Kriegs-Bau-Kunst, Artillerie, Feld-Lägern, Schlacht-Ordnungen, Belagerungen, Schiffahrten, Unterscheid der Schiffe und derer darzu gehörigen Sachen gebräuchliche Benennungen; Als auch Andere in Zeitungen und täglicher Conversation vorkommende aus fremden Sprachen entlehnte Wörter, nebst denen alltäglichen Terminis Juridicis und Technicis, denen Gelehrten und Ungelehrten zu sonderbahrem Nutzen klar und deutlich beschrieben werden
Leipzig; Gleditsch 1715

Sprache

  • deutsch

Schlagworte

Paralleltitel

  • Johann Hübners reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon
  • Neu-Vermehrtes und verbessertes Reales Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexicon
  • De staats- en koeranten-tolk
  • De nieuwe, vermeerderde en verbeterde kouranten-tolk

Vorbericht. Vorrede.

Vorbericht.
Indem sich der Nutz und Gebrauch gegenwärtigen Buches alsofort auf dessen Titul-Blate klärlich zeiget, so wäre es, allem Ansehen nach, ein Uberfluß, viele Worte hiervon zu machen, und wird es dannenhero genug seyn, wenn der Urheber desselben nur allein diese wenige Erinnerungen hinzufüget. Man hat sich nemlich zur Erklärung derer aus verschiedenen Wissenschafften hergenommener Wörter der bewehrtesten Bücher aus allerhand Sprachen bedienet. Was aber die Geographie insonderheit anlanget, so hat man Baudrands Geographisches Dictionarium nebst andern bewehrten Geographis zum Grunde gesetzet; jedoch also, daß die darinnen befindlichen Irrthümer nach Mögligkeit vermieden oder verbessert und viele Oerter zur Vermehrung desselben hineingerücket worden, wie solches denjenigen offenbar werden wird welche sich die Mühe nehmen wollen, beyde Bücher mit einander zu conferiren. Auch ist bey der vierdten Edition des berühmten Corneille Dictionaire Universel Geographique und Historique sehr niützlich gebrauchet und anjetzo bey der fünfften,sechsten und siebenden Auflage durch die dißfals gepflogene Correspondenz und von gelehrten Leuten eingeschickte Memorialien, dafür man ihnen mit gehorsamsten Danck verbunden ist, viele allgemeine Geographische Fehler verbessert worden.
Hiernechst hat man zwar bey den ersten Editionen sich der möglichsten Kürtze befliessen, allein in den folgenden Auflagen hat man auf vieler Liebhaber gethanes Ansuchen zu desto grösserer Commodität des Lesers, und denen Ungelehrten zum Besten, sonderlich bey denen auswärtigen Oertern und Landschafften, auch die Königreiche und Haupt-Provintzen, darinne sie gelegen sind, zu benennen vor nützlich erachtet, damit man solchergestalt theils den Leser des gedoppelten Nachschlagens überheben, theils aber auch eine vollkommene Beschreibung der Oerter in einem Articul beysammen haben möge. Z. E. Wenn nunmehro bei dem Worte Montgomery stehet, daß es im Fürstenthum Walles in Engelland gelegen y, so weiß der Leser nicht allein, daß er es auf der Charte von Engelland zu suchen habe, sondern er ist auch zugleich durch diesen Zusatz augenblicklich berichtet, daß es der Königin von Groß-Britannien gehören müsse.
Bey den Flüssen hat man nur allein ihren Ursprung und Einfluß, sondern auch zugleich beschrieben, was sie vor Länder durchstreichen, sie vor berühmte Städte berühren, und was sie unter währendem Lauff vor andere Flüsse verschlingen, indem solches bey dem Nachsuchen auf den Land-Charten dazu dienen wird, daß man die Flüsse desto eher finden kan: Zumahlen weil kleine Flüsse öffters auff den Charten nicht mit ihren Nahmen benennet, und also auch schwer zu finden seynd, so hat man bey selbigen den vornehmsten und bekantesten Ort, welchen dieselben benetzen mit erwehnet, damit selbige desto leichter können gesuchet werden Weiter ist auch noch dieses zu mercken, daß die Benennung der Ufer zur rechten und lincken Hand folgendermassen zu verstehen seye. Der geneigte Leser bilde sich ein, als ob er bey dem Ursprunge des Flusses stehe, und sich mit dem Angesichte gegen den Einfluß desselben gekehret habe. Was ihm alsdenn zur rechten Hand lieget, das ist das rechte, und was ihm zur lincken lieget, das ist das lincke Ufer des Flusses. Diese Benennung ist, meines Erachtens, umso viel desto vorträglicher, als der Gebrauch derer Worte disseit und jenseit, indem jene an allen Orten einerley bleibet; diese aber vielen Veränderungen unterworffen seynd. Z. E. Wenn ich allhier zu Leipzig sage, daß die Stadt Maintz jenseit des Rheins lieget, so kan mir solches einer, der zu Straßburg wohnet, nicht nach sprechen; dahero man auch in den Historischen und andern Büchern zum öfftern sehr grobe und lächerliche Fehler anmercket, wenn diejenigen, welche etwas aus einem Scribenten anführen, darbey zu beobachten vergessen, an welchem Orte derselbe seine Historie geschrieben hat.
Die Lateinischen Benennungen seynd allemahl mit Cursiv oder geschobener Schrifft gedrucket worden. Wo aber dieselben von einem Deutschen oder einem andern Worte ein gar weniges unterschieden seynd, da hat man sie, um beliebter Kürtze willen, gar ausgelassen, weil selbige an sich selbsten leichtlich zu verstehen seynd.
Im übrigen hat man das Format also eingerichtet, daß es die Reisenden bequem bey sich führen, und entweder sich daraus Rathes erholen, oder bey einem oder dem andern Orte hineinzeichnen können, was sie merckwürdig zu seyn erachten. Alldieweil auch dieses Buch, eben sowohl als alle andere von dergleichen Art, den Irrthümern unterworffen ist, so werden alle und jede Leser hiermit nochmahls gar dienstlich ersuchet, falls sie noch ferner dergletchen anmercken, selbige, wie auch, was sonsten zu Vermehrung dieses nützlichen Werckes dienen könnte, an die Herren Verleger nach Leipzig zu übersenden, oder da es nicht gefällig selbst zu überschicken, nur an einen Buchhändler oder Buchbinder, in welcher Stadt in Deutschland es auch sey, einzuhändigen, von denen sich alsdenn die Herren Verleger willige Uberschickung versprechen, und dargegen versichern, daß man diese erzeigte Gewogenheit und Freundschafft jederzeit mit gebührenden Danck erkennen werde. Leipziger Michael-Messe 1715.
Vorrede Herrn Johann Hübners, Rectoris zu S. Johannis in Hamburg.
Geneigter Leser.
1. Das so genannte Reale Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon, ist bisßhero fünff mahl nach einander aufgeleget worden, nemlich A. 1704. zum ersten; A. 1706. zum andern; A. 1708. zum dritten; A. 1709, zum vierdten; und A. 1711. zum fünfften mahle.so zu reden, im siebenden Jahre seines Alters, nunmehro zum füfften mahl in die Welt ausflieget: So habe ich nicht ermangeln wollen, auch diese neue Auflage mit einer kurtzen Vorrede zu begleiten.
2. Alle diese fünff Editiones habe ich von Merseburg aus mit einer Vorrede begleitet, damit dieses Werthe Buch unter Wegens allemahl gleichsam einen guten Bekannten bey sich hätte, der ihm nicht allein da und dort addresse machen, sondern auch zugleich die darüber gefällten Urtheile gescheuter Leute, zu dessen Verbesserung, sorgfältig observiren möchte.
3. Wir haben hierauf innerhalb acht Jahren eine ziemliche Tour durch die Welt mit einander gethan; sind auch von viel tausend Liebhabern der Politischen Wissenschafften gar gütig empfangen worden; ausgenommen an einem Orthe, da wir einen etwas unfreundlichen Wirth angetroffen, aber demselben auch vor sein Tractament mit gleicher Müntze bezahlet haben.
4. Da es nun anjtzßo an dem ist, daß die sechste Auflage dieses Buches in diesem 1713. Jahre in die Welt ausfliegen soll: So hab ich kein Bedencken getragen, demselben auch von Hamburg aus eine neue Recommendation unter meinem Nahmen mit auf den Weg zu geben, nachdem ich seit meinem Hierseyn genugsam bin versichert worden, daß dieses nützliche Buch nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nordischen Königreichen gar viel Approbation gefunden hat. Bevor ich aber den Liebhabern von dergleichen Schrifften Nachricht gebe, was diese sechste Auflage vor den vorigen Editionen voraus hat, so muß ich nochmahis wiederhohlen, was ich in den vorigen Praefationen von dem eigentlichen Uhrsprunge und wahren Endzwecke dieses Buches geschrieben habe.
5. Es ist nemlich dieses Werck eigentlich curieusen Leuten zu gefallen angeleget worden, welche die so genannten Zeitungen oder Nouvellen mit Verstande lesen wollen; und dessentwegen heist es ein Zeitungs-Lexicon.
6. Weil nun in solchen Zeitungen nichts anders enthalten ist, als eine brüh-warme Nachricht von dem allerneusten Zustande der vornehmsten Staaten oder Republiquen in der Welt: So ist es zugleich ein Staats- und Zeitungs-Lexicon tituliret worden.
7. Weil ferner in diesem Buche keine Cathedralische Erudition, sondern nur allerhand zum täglichen politischen Umgange mit gescheuten Leuten, unentbehrliche Stücke der galanten Gelehrsamkeit enthalten sind: So kan mans wohl mit allem Rechte, ein Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon nennen.
8. Und weil endlich die Wörter in diesem Lexico nicht verbaliter oder grammatice, sondern vielmehr realiter sind erkläret worden: So ist endlich der vierfache Titul eines Realen Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexici daraus entstanden.
9. Solchergestalt muß man nun keine Schul-Vocabula oder Phrases darinnen suchen: Denn es ist keine Sylva, Medulla oder Aurifodina; sondern ein Reales-Lexicon,
10. Darnach muß man keine Distinctiones Scholasticas, oder andre Pedanterien darinnen nachschlagen; denn es ist kein Philosophisches, sondern ein Staats-Lexicon.
11. Ferner muß man nicht auf die Gedancken gerathen, als wenn man alles darinnen finden würde, was sich von Anbeginn der Welt zugetragen hat: Denn es ist kein historisches; sondern ein Zeitungs-Lexicon.
12. Und endlich muß niemand praetendiren, daß gantze Disciplinen und Wissenschafften darinnen stehen sollen: Denn es ist kein Academisches Systema Pansophicum; sondern nur ein Conversations-Lexicon.
13. In diesem Absehen nun wurden erstlich von einem Gelehrten von Adel alle dergleichen Vocabula, die durch Gelegenheit der einlauffenden Nouvellen in der täglichen Conversation artiger Leute vorkommen, mit grosser Mühe zusammen getragen, und zu desto bequemern Gebrauch in eine richtige Alphabetische Ordnung gebracht.
14. Als nun die erste Edition, welche A. 1704. heraus kam, in kurtzer Zeit in alle Welt gelauffen war: So wurde man durch genaue Correspondenz genugsam versichert, daß dieses Werck bey allen Leuten, die von Neid, Mißgunst und Vorurtheilen gereinigte Sinne haben, eine allgemeine Approbation erhalten hatte.
15. Dieses encouragirte die Herren Verleger, daß sie weder Sorsge noch Unkosten sparten, damit in den folgenden Auflagen alles möchte verbessert werden, was von gescheuten Censoribus hin und wieder noch desideriret ward: Und da kan ich wohl mit Wahrheit sagen, daß viel gelehrte und vornehme Leute von allen dreyen im Römischen Reiche üblichen Religionen, gleichsam mit einander certiret haben, wer das meiste zur Vermehrung und Ausbesserung eines solchen Buches beytragen möchte, welches bey allen Religions-Verwandten gleiche Affection gefunden hatte.
16. Da man nun dieses bey sechs auf einander folgenden Editionen glücklich practiciret hat: So ist endlich aus so viel eingelauffenen Memorialen und Remarquen, dieses nicht allzugrosse Buch dergestalt ausgestopffet worden, daß man nunmehro 22000. Artickel darinnen finden wird.
17.Unter denselben sind zwar viel Vocabula, die den Gelehrten, auch nur von der mitteln Gattung, nicht unbekannt seyn können: Man hat sie aber deßwegen dennoch beyfügen lassen, weil dieses Buch auch andern dienen soll, welche zwar wenig Gelehrsamkeit, aber doch viel Curiosität an sich haben.
18. Hingegen fehlts auch an solchen Artickeln nicht, darbey auch ein Gelehrter etwas zu lernen hat. Massen denn diese Vocabula aus vielen gantz besonderen, und weit von einander unterschiedenen Wissenschafften sind zusammen gelesen worden, die man nicht leichtlich in einem Kopffe beysammen antreffen wird.
19. Wer mir in diesem Stücke nicht Glauben zustellen will, der nehme nur nachfo!gende Specification vor die Hand, und probire sich, ob er auch nicht etwan von einem und dem andern, sondern von allen und jeden solchen Terminis; nicht nach Verfliessung einer Sächsischen Frist, sondern, wie es die conversation erfodert, ex tempore, und so zu sagen, Stante pede, eine kurtze, deutliche und mit der Sachen übereinkommende Beschreibung von sich geben kan,
20. Ich frage demnach einen solchen Menschen, was ist 1. eine Terze 2. Ein Chiaus. 3. eine Faussebraye. 4. Reis-Effendi. 5. in schönster Gala. 6. Auditor di Ruota. 7. Caimacan, 8. Streliezen. 9. Schout by Nacht. 10. Land-Tafel in Böhmen. 11. Glacis. 12. Exchequer. 13. Caravane. 14. Seraglio. 15. Pospolite Rusczenie. 16. Wighs. 17. Torys. 18. Praeconisiren. 19. Pensionarius. 20. Indulto. 21. Gens d'Armes. 22. Brigantine. 23. Pincke. 24. Maravedis. 25. Assecuration. 26. Arriere-Ban. 27. Divan. 28. Committée, 29. Courtine. 30. Favorita. 31. Talismans. 32. Tarif. 33. Reichs-Fuß. 34. Zinnischer-Fuß. 35. Tenaille. 36. Tolpatschen. 37. Coruzzen. 38. Rubel. 39. Charlottenbourg. 40. Sappe. 41. Sicksack. 42. Ramazan. 43. Ehren-Tafel. 44. Sanctio Pragmatica. 45. ein Sprecher. 46. Testerdar. 47. Straßfahrer. 48. Mortier. 49. Hidalgas. 50. Dataria. 51. Annaten. 52. Budjadingerland. 53. Regale. 54. Spahis. 55. Brachmanen. 56. Tranquebar. 57. Habeas corpus. 58. den Mund zuschliessen. 59. Maitre des Requestes. 60. Lord-Mayor. 61. Fugade. 62. Mandarin. 63. Stapel. 64. Primicerio. 65. Lit de Justice. 66. Podesta. 67. Pais latin. 68. Quivalisten. 69. Paullette. 70. Erbmänner. 71. Menses papales. 72. Qvartianer. 73. Casten-Vögte. 74. Caciques. 75. Platte forme. 76. Humoristen. 77. Batocken. 78. Etape. 79. das Heil. Officium. 80. Hegira. 81. Appanage. 82. Devise. 83. Sire. 84. Jansenisten. 85. Cabale. 86. Orcan. 87. Raison de guerre. 88. Römer-Monath. 89. Quartiers-Freyheit. 90. Allodial-Güther. 91. Postulatio. 92. Stücke von Achten. 93. Punctiren. 94. Gülden-Vließ. 95. Quintana. 96. Pallium. 97. Piedestal. 98. Murlatten. 99. Renegat. 100. Cameronianer, und dergleichen.
21. Wenn ich wüste, daß man hiermit noch nicht überwiesen wäre, so wolte ich bey dieser sechsten Edition, sonder Mühe, noch wohl 600. dergleichen Wörter auszeichnen, die man in dem Umgange mit artigen Leuten wohl wird gehöret, aber schwerlich recht gründlich verstanden haben: Doch man wird vielleicht auch wissen wollen, woraus denn so viel tausend Vocabula, die in diesem Lexico stehen, sind hergenommen worden? Und da kan ich überhaupt nichts anders antworten, als daß sie aus allerhand Wissenschafften, Disciplincn und Professionen entlehnet sind, die bißhero von der curieusen Welt sind excoliret worden.
22. Jedoch darff niemand gedencken, als wenn alle solche Disciplinen wären erschöpffet worden, weil man solchergestalt die Grenzen eines Zeitungs-Lexici gar weit würde überschritten haben: Sondern man hat aus mancher Wissenschafft viel, aus mancher wenig Wörter entlehnet, nachdem dieselben viel oder wenig zum Verstande der Zeitungen und heutigen Staats-Discourse contribuiren.
23. Hieraus wird nun ein jedweder unpartheyischer Leser leicht ermessen können, was man sich von diesem Buche zu versprechen hat, und was man hingegen davon durchaus nicht praetendiren kan. Dahero um so viel destomehr die Hoffnung entstehet, daß es ins künfftige mit gantz unverdienten und also ganz unbilligen censuren werde verschonet werden.
24. Was nun diese sechste Auflage insonderheit betrifft, so ist erstlich, alles und jedes beygefüget worden, was sich seit der letzt vorhergegangenen Edition, in diesen Militarischen Zeiten veränderlichs zugetragen hat, so daß man leicht keinen Ort darinnen vermissen wird, der sich etwan neulicher Zeit durch eine Feld-Schlacht, Belagerung oder Friedens-Tractat bekannt gemacht hat.
25. Darnach sind aus den eingelauffenen Anmerkungen, abermahl über tausend neue Artickel formiret, und an gehörigen Orten eingerücket worden. Damit aber um dieses Zusatzes willen, die mensur des Buches nicht hat dürffen verändert werden; so hat man diejenigen Wörter, die auf zweyerley Weise geschrieben werden, und bißhero auch gedoppelt in diesem Buche gestanden haben, nur an dem einem Orte vollständig beschrieben; an dem andern aber nur allegiret. Z. E.
Labach, siehe Laubach, pag. 863.
Brille, siehe Briel, p. 272.
Rudisto, siehe Rodosto, p. 1389.
Rhynland, siehe Rheinland, p. 1342.
Groß-Allmosenier, siehe Grand-Aumonier, p.676.
26. Die vormahls darinnen befindlichen Artickel sind mit sonderbarem Fleisse revidiret worden. An vielen Orten hat man die Lateinische Benennung hinzu gethan: Die Genealogica und Historica hat man biß auf diesen Tag continuiret: die Geographica aber sind nach dem gusto der Einwohner, die es nothwendig am besten wissen, rectificiret worden: Wie man sich denn dißfalls, ausser sehr vielen andern, insonderheit auf diejenigen Oerter beruffen kan, die in der Grafschafft Lippe gelegen sind; ingleichen welche zu der Gräflichen Schönburgischen Herrschafft Waldenburg gehören, die man alle dergestalt emendiret hat, daß die Verfasser von den eingeschickten Erinnerungen verhoffentlich völlige Satisfaction darinnen finden werden.
27. Wie nun dieses das eintzige Mittel ist, die Politischen Wissenschafften, und sonderlich die Geographie von unserm geliebten Deutschlande täglich mehr und mehr zu perfectioniren: Also kan ich die Gelegenheit nicht vorbey lassen so wohl in meinem, als auch der Herren Verleger Nahmen den allerverbundensten Danck davor abzustatten: in der guten Hoffnung, daß auch aus andern Revieren, gelehrte Leute, sich dieses Mittels bedienen, und durch zugeschickte memoriale mir Gelegenheit geben werden, die falschen Beschreibungen derjenigen Oerter, davon sie besser informiret sind, zu corrigiren, und die wahre Nadricht davon durch Hülffe dieses Buches, welches gewiß den Weg nach Osten und Westen, nach Süden und Norden gefunden hat, der curieusen Welt bekannt zu machen.
28. In den vorigen Auflagen waren die Ritter-Orden in Geographischer Ordnung nach einander rangiret: Weil aber dieselbe nicht jederman bekant ist; so hat man nunmehro alles in eine richtige Alphabetische Ordnung gebracht; jedoch so, daß sie unter dem generalen Artickel Ritter-Orden alle beysammen stehen.
29. Die Nahmen der Oerter oder Personen, denen San, Sanct, Sant, Santo und Santa vorgesetzet wird. Z. E. Santa-Petersburg, San-Lucar, Santa-crutz und dergleichen, waren sonst von einander zerstreuet. Denn weil man in der Alphabetischen Reihe nicht allein auf die vocales, sondern auch auf die Consonantes gesehen hatte: so musten zwischen Sanct, und Santo nothwendig Sandwich, Sandersleben, und viel andere dergleichen eingeschoben werden. Es ist aber Erinnerung geschehen, daß es angenehmer fallen würde, wenn alle diese Wörter, welche Synonyma von dem Lateinischen Worte Sanctus sind, und nur in einer Sprache anders klingen, als in der andern, unmittelbar auf ein ander folgten: Welches man sich auch gar gerne hat gefallen lassen.
30. Der Anhang bey der vorigen Edition ist anjetzo dem Wercke selbst, nemlich ein jedes an seinem gehörigen Orte einverleibet worden: Und weil sich in währendem Drucke abermal eins und das andre in der Welt verändert hat; auch einige Nachrichten von vergangenen Dingen nicht eher eingelauffen sind, als da in der Druckerey der Buchstaben schon vorbei war, darunter die remarque gehörte: so hat man auch bey dieser sechsten Edition lieber einen kurzen Anhang machen, als etwas auslassen wollen, welches unterdessen, ehe man zu einer neuen Edition schreiten könte, gratiam novitatis verliehren möchte.
31. Was ich sonst in der vorigen Praefation wegen des andern Theils von diesem Lexico versprochen habe, das ist nunmehro auch erfüllet worden. Es ist nehmlich derselbe an der Oster-Messe des verwichenen 1712. Jahres unter dem Titul eines curieusen Natur- Kunst- Gewerck und Handlungs-Lexici heraus kommen, dessen bißheriger Abgang genugsam erwiesen hat, daß die gute Intention derjenigen, die sich, damit bemühet haben, nicht vergebens gewesen ist. Was aber gedachter andre Theil eigentlich in sich hält, das hab ich hier nicht nöthig zu wiederholen, nachdem ich in einer besondern Vorrede zulängliche Nachricht davon ertheilet habe. Dieses ist an gegenwärtigen Orte nur noch zu erinnern gewesen, daß die Herren Verleger es mit vielen Dancke zu erkennen bereit sind, dafern jemand zur Verbesserung, oder auch zur Vermehrung dieses andern Theils etwas gründliches, darauf man sich verlassen könte, beyzutragen belieben wolten.
32. Wird Gott noch ferner gute Zeiten geben, welches wir von seiner Barmherzigkeit hoffen, so sind die Herren Verleger entschlossen, noch einige dergleichen nutzbare und compendiöse Lexica zum Drucke zu befördern. Gestalt denn unterschiedene gelehrte Auctores, theils schon fertig, theils aber noch im Begriff sind, diejenigen materien zusammen zu tragen, welche nachfolgende, zum Theil durch den Druck schon bekannt gemachte Titul in sich haben: als
I. Curiöses Antiquitäten Lexicon in Deutscher Sprache, darinnen nicht allein einige tausend Wörter aus dem Jüdischen, Griechischen, Römischen und Christlichen Alterthum kurtz und deutlich erkläret werden, sondern auch von vielen Ordnungen und Gebräuchen, welche bey den Hebräern, Griechen, Römern, und alten Christen ehemahl im Schwange gewesen sind, aus den besten Scribenten mit wenig Worten eine zulängliche Nachricht, und so viel aus alten und bewehrten Monumenten zu haben, die Abbildung davon in Kupffer vorgestellet, anzutreffen, mit einer Vorrede Herrn D. Jo. Alberti Fabricii, Prof. Publ. in Hamburg, in Median 8vo.
II. Nützliches Oeconomnisches oder Haushaltungs-Lexicon in Deutscher Sprache, darinne alle zum Acker- und Garten-Bau, Wiesewachs, Holtzungen, Fischerey, Jägerey, Weinbau, Bierbrauen, Viehzucht, und zu einer grossen oder kleinen Haushaltung in der Stadt und auf dem Lande gehörige Wörter und Sachen in Alphabetischer Ordnung durch kurtze und deutliche Beschreibungen erkläret, und mit probaten Mitteln, eine Haushaltung wohl anzustellen, auch sparsam und mit gutem Profit fortzuführen erläutert werden, in Median 8vo.
III. Vollständiges Mathematisches Lexicon, in Deutscher Sprache, darinnen alle Wörter, die in allen Theilen der Mathematischen Wissenschafften und Künste, als der Rechen-Kunst, Geometrie, Algebra und Analysi der Neueren, Trigonometrie, Mechanick, Statick, Hydrostatick, Aerometrie, Hydraulick, Acustick, Optick, Catoptrick, Dioptrick, Perspectiv, Astronomie, Astrologie, Chronologie, Gnomonick, Artillerie und Feuerwercker-Kunst, Bürgerlichen und Kriegs-Bau-Kunst, auch der Mathematischen Lehr-Art, so wohl bey alten als neuen Scribenten in Lateinischer, Englischer, Italiänischer, Frantzösischer und Deutscher Sprache vorkommen, nebst einer Historie derer neuen Mathematischen Erfindungen, solechergestalt erkläret, auch wo es nöthig, mit gehörigen Figuren erläutert werden, daß ein ieder, wenn er gleich in der Mathematick gantz unerfahren, sich einen deutlichen Begriff davon machen kan, verfertiget von Herrn Christian Wolffen, Prof. Publ. auf der Friedrichs-Universität zu Halle, und Mitglied der Königl. Engl. und Preußischen Societät der Wissenschafften, in median 8vo.
IV. Compendieuses Gelehrten-Lexicon, in Deutscher Sprache, darinnen die Gelehrten, als Theologi, Juristen, Medici, Philologi, Philosophi, Historici, Critici, Mathematici, Scholastici, Oratores und Poëten, so wohl männ- als weiblichen Geschlechts, welche vom Anfang der Welt gröstentheils in gantz Europa biß auf jetzige Zeit gelebet, und sich durch Schrifften oder sonst der gelehrten Welt bekant gemacht, nach ihrer Geburth, Absterben, vornehmsten Schrifften, Leben und merckwürdigsten Geschichten, aus denen glaubwürdigsten Scribenten, kurtz und deutlich nach Alphabetischer Ordnung beschrieben werden, denen Liebhabern der Historie der Gelehrten, und andern curieusen Personnen zum nützlichen Gebrauch in Druck befördert. Mit einer Vorrede Herrn D. Joh. Burckardt Menckens, Königl. Polnischen und Chur-Sächsischen Raths, und Historiographi, wie auch Prof. Publ. in Leipzig, in median 8vo.
V. Ausführliches Juristisch, Moralisch- und Politisches Lexicon, in Deutscher Sprache, darinnen alle in dem Jure Civili, Naturali, Publico, Canonico, Feudali, Saxonico Communi & Electorali, wie auch in Processu Civili, Criminali, Inquisitorio & Accusatorio, in Wechsel-Process, ingleichen andere in Moralibus & Politicis vorkommende Termini, deutlich und ausführlich erkläret, und behörigen Ortes die in Praxi gewöhnlichen Formularia inseriret werden, so wohl allen Studiosis Juris, als auch denenjenigen, so entweder mit Gerichten beliehen, oder solche zu verwalten haben, ingleichen allen andern, so ihrer Processe und anderer Angelegenheiten halber vor Gerichte handeln müssen, zu sonderbarem Nutzen mit Fleiß zusammen getragen, in median 8vo.
VI. Deutsches Oratorisches und Epistolisches Lexicon, worinnen alles dasjenige, was die Oratorie an Kunst- und Bey-Wörtern, Bewegungen der Affecten, an Erfindung, Ordnung, Gedancken und Redens-Arten schönes und nützliches in sich fasset, wie auch die Titularien, Curialien und andere Stücke der Brief-Kunst deutlich erkläret, und mit Exempeln, auch Reden und Briefen von allerhand Gattungen sattsam erläutert worden. Allen Liebhabern der Wohlredenheit und einer nach dem heutigen Stylo eingerichteten Schreib-Art, in einer begierlichen und angenehmen Methode, zum Dienste heraus gegeben von MENANTES, in median 8vo.
Ob ich nun zwar von Büchern, die ich noch nicht gesehen habe, nicht judiciren kan; mir auch dergleichen Freyheit nicht anmassen würde, wenn sie gleich allbereit in den Buchladen lägen: so kan ich doch zum Voraus genugsame Versicherung geben, daß die Herren Verleger, wie in andern ihren Verlags-Büchern, also auch an diesen Lexicis weder Kosten noch Mühe sparen werden, damit sie den gesuchten Zweck glücklich erreichen mögen.
33. Hiermit schliesse ich diese sechste Praefation, und bitte Gott, daß er doch in unserm Deutschen Lande, die allgemeine Ruhe, die eine Mutter aller freyen Künste und Wissenschafften ist, noch ferner gnädiglich erhalten, und sowohl das gesamte Commercium der gantzen Deutschen Nation, als auch insonderheit die vor mehr als hundert Jahren etablirte Buch-Handlung der Herren Verleger zu Leipzig auf Kind und Kindes-Kinder in unverrücktem Flore conserviren wolle! Geschrieben in Hamburg an Ostern 1713.