Kurtzer Unterricht
Welcher handelt I. Von natürlichen Dingen, II. Von geist- und weltlichen Land-Sachen, III. Von etlichen Hauß-Reguln, IV. Von etlichen nützlichen Wissenschafften
Auf Fürstliche gnädigste Verordnung, für Gemeine Teutsche Schulen im Fürstenthum Gotha, einfältig verfasset
Gotha; Reyher 1747
Sprache
- deutsch
