Lexicon juridicum Romano-Teutonicum
Das ist: vollständiges Lateinisch-Teutsches juristisches Hand-Lexicon. Darinnen die meisten in Jure Civili, Canonico, Feudali, Camerali, & Saxonico tam Electorali quam communi, nicht weniger in Jure Publico Romano-Germanico, vorkommende Wörter, so wohl nach ihren eigentlichen als uneigentlichen Verstand deutlich erkläret werden, durch ihre Definitiones und Descriptiones aber verständlich gemachet werden. Denen noch ferner die bey denen Rechts-Lehrern befindliche gewöhnliche Divisiones und Subdivisiones begefüget worden. Zu bequemen und nützichen Gebrauch all derer, so Jura studiren oder Juristische Bücher und Schrifften lesen, oder in Gericht dienen &c. nach Alphabetischer Ordnung eingerichtet
Von Samuel Oberländer, J. V. Licent. & Reipubl. Norim. Advoc.
Nürnberg; Lochner und Mayer 1753
Sprache
- latein
- deutsch
