Teutscher Flavius
Das ist: Volständige Anleitung sowohl bey bürgerlichen als peinlichen Fällen Urthel abzufassen. Worinnen zugleich die Advocaten bey rechtlichen Klagen und Vorbringen, die Schlusbitte behörig einzurichten, belehret werden
Bayreuth; Lübeck 1775
Sprache
- deutsch
