Enzyklothek
Cover für Reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon

Sinold von Schütz, Philipp Balthasar

Reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon

Darinnen so wohl Die Religionen und geistlichen Orden, die Reiche und Staaten, Meere, Seen, Inseln, Flüsse, Städte, Festungen, Schlösser, Häfen, Berge, Vorgebirge, Pässe und Wälder, die Linien Deutscher hoher Häuser, die in verschiedenen Ländern übliche so geistliche als weltliche Ritter-Orden, Wapen, Reichs-Täge, gelehrte Societäten, Gerichte, Civil- und Militair-Chargen zu Wasser und Lande, der Unterscheid der Meilen, vornehmsten Müntzen, Maaß und Gewichte, die zur Kriegs-Bau-Kunst, Artillerie, Feld-Lägern, Schlacht-Ordnungen, Belagerungen, Schiffahrten, Unterscheid der Schiffe und der dazu gehörigen Sachen gebräuchlichen Benennungen; Als auch Andere in Zeitungen und täglicher Conversation vorkommende aus fremden Sprachen entlehnte Wörter, nebst den alltäglichen Terminis Juridicis und Technicis, Gelehrten und Ungelehrten zu sonderbarem Nutzen klar und deutlich beschrieben werden
Leipzig; Gleditsch 1737

Language

  • german

Parallel title

  • Johann Hübners reales Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon
  • Neu-Vermehrtes und verbessertes Reales Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexicon
  • De staats- en koeranten-tolk
  • De nieuwe, vermeerderde en verbeterde kouranten-tolk

Vorrede. Vorbericht.

Vorrede Herrn Johann Hübners, Rectoris zu S. Johannis in Hamburg.
1. Das so genannte Reale Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon, ist bishero fünffmahl nach einander aufgeleget worden, nemlich A. 1704. zum ersten; A. 1706. zum andern; A. 1708. zum dritten; A. 1709, zum vierdten; und A. 1711. zum fünfften mahle.
2. Alle diese fünff Editiones habe ich von Merseburg aus mit einer Vorrede begleitet, damit dieses Werthe Buch unter Wegens allemahl gleichsam einen guten Bekannten bey sich hätte, der ihm nicht allein da und dort addresse machen, sondern auch zugleich die darüber gefällten Urtheile gescheuter Leute, zu dessen Verbesserung, sorgfältig observiren möchte.
3. Wir haben hierauf innerhalb 8 Jahren eine ziemliche Tour durch die Welt mit einander gethan; sind auch von viel tausend Liebhabern der Politischen Wissenschafften gar gütig empfangen worden; ausgenommen an einem Orthe, da wir einen etwas unfreundlichen Wirth angetroffen, aber demselben auch vor sein Tractament mit gleicher Müntze bezahlet haben.
4. Da es nun jetzo an dem ist, daß die sechste Auflage dieses Buches in diesem 1713. Jahre in die Welt ausfliegen soll: So hab ich kein Bedencken getragen, demselben auch von Hamburg aus eine neue Recommendation unter meinem Namen mit auf den Weg zu geben, nachdem ich seit meinem Hierseyn genugsam bin versichert worden, daß dieses nützliche Buch nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nordischen Königreichen gar viel Approbation gefunden hat. Bevor ich aber den Liebhabern von dergleichen Schrifften Nachricht gebe, was diese sechste Auflage vor den vorigen Editionen voraus hat, so muß ich nochmahls wiederhohlen, was ich in den vorigen Praefationen von dem eigentlichen Ursprunge und wahren Endzwecke dieses Buches geschrieben habe.
5. Es ist nemlich dieses Werck eigentlich curieusen Leuten zu gefallen angeleget worden, welche die so genannten Zeitungen oder Nouvellen mit Verstande lesen wollen; und dessentwegen heist es ein Zeitungs-Lexicon.
6. Weil nun in solchen Zeitungen nichts anders enthalten ist, als eine brüh-warme Nachricht von dem allerneusten Zustande der vornehmsten Staaten oder Republiquen in der Welt: So ist es zugleich ein Staats- und Zeitungs-Lexicon tituliret worden.
7. Weil ferner in diesem Buche keine Cathedralische Erudition, sondern nur allerhand zum täglichen politischen Umgange mit gescheuten Leuten, unentbehrliche Stücke der galanten Gelehrsamkeit enthalten sind: So kan mans wohl mit allem Rechte, ein Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexicon nennen.
8. Und weil endlich die Wörter in diesem Lexico nicht verbaliter oder grammatice, sondern vielmehr realiter sind erkläret worden: So ist endlich der vierfache Titul eines Realen Staats- Zeitungs- und Conversations-Lexici daraus entstanden.
9. Solchergestalt muß man nun keine Schul-Vocabula oder Phrases darinnen suchen: Denn es ist keine Sylva, Medulla oder Aurifodina; sondern ein Reales-Lexicon,
10. Darnach muß man keine Distinctiones Scholasticas, oder andre Pedanterien darinnen nachschlagen; denn es ist kein Philosophisches, sondern ein Staats-Lexicon.
11. Ferner muß man nicht auf die Gedancken gerathen, als wenn man alles darinnen finden würde, was sich von Anbeginn der Welt zugetragen hat: Denn es ist kein historisches; sondern ein Zeitungs-Lexicon.
12. Und endlich muß niemand praetendiren, daß gantze Disciplinen und Wissenschafften darinnen stehen sollen: Denn es ist kein Academisches Systema Pansophicum; sondern nur ein Conversations-Lexicon.
13. In diesem Absehen nun wurden erstlich von einem Gelehrten von Adel alle dergleichen Vocabula, die durch Gelegenheit der einlauffenden Nouvellen in der täglichen Conversation artiger Leute vorkommen, mit grosser Mühe zusammen getragen, und zu desto bequemern Gebrauch in eine richtige Alphabetische Ordnung gebracht.
14. Als nun die erste Edition, welche An. 1704. heraus kam, in kurtzer Zeit in alle Welt gelauffen war: So wurde man durch genaue Correspondenz genugsam versichert, daß dieses Werck bey allen Leuten, die von Neid, Mißgunst und Vorurtheilen gereinigte Sinne haben, eine allgemeine Approbation erhalten hatte.
15. Dieses encouragirte die Herren Verleger, daß sie weder Sorsge noch Unkosten sparten, damit in den folgenden Auflagen alles möchte verbessert werden, was von gescheuten Censoribus hin und wieder noch desideriret ward: Und da kan ich wohl mit Wahrheit sagen, daß viel gelehrte und vornehme Leute von allen dreyen im Römischen Reiche üblichen Religionen, gleichsam mit einander certiret haben, wer das meiste zur Vermehrung und Ausbesserung eines solchen Buches beytragen möchte, welches bey allen Religions-Verwandten gleiche Affection gefunden hatte.
16. Da man nun dieses bey sechs auf einander folgenden Editionen glücklich practiciret hat: So ist endlich aus so viel eingelauffenen Memorialen und Remarquen, dieses nicht allzugrosse Buch dergestalt ausgestopffet worden, daß man nunmehro 22000. Artickel darinnen finden wird.
17.Unter denselben sind zwar viel Vocabula, die den Gelehrten, auch nur von der mitteln Gattung, nicht unbekannt seyn können: Man hat sie aber deßwegen dennoch beyfügen lassen, weil dieses Buch auch andern dienen soll, welche zwar wenig Gelehrsamkeit, aber doch viel Curiosität an sich haben.
18. Hingegen fehlts auch an solchen Artickeln nicht, darbey auch ein Gelehrter etwas zu lernen hat. Massen denn diese Vocabula aus vielen gantz besonderen, und weit von einander unterschiedenen Wissenschafften sind zusammen gelesen worden, die man nicht leichtlich in einem Kopffe beysammen antreffen wird.
19. Wer mir in diesem Stücke nicht Glauben zustellen will, der nehme nur nachfo!gende Specification vor die Hand, und probire sich, ob er auch nicht etwan von einem und dem andern, sondern von allen und jeden solchen Terminis; nicht nach Verfliessung einer Sächsischen Frist, sondern, wie es die conversation erfodert, ex tempore, und so zu sagen, Stante pede, eine kurtze, deutliche und mit der Sachen übereinkommende Beschreibung von sich geben kan,
20. Ich frage demnach einen solchen Menschen, was ist 1. eine Terze 2. Ein Chiaus. 3. eine Faussebraye. 4. Reis-Effendi. 5. in schönster Gala. 6. Auditor di Ruota. 7. Caimacan, 8. Streliezen. 9. Schout by Nacht. 10. Land-Tafel in Böhmen. 11. Glacis. 12. Exchequer. 13. Caravane. 14. Seraglio. 15. Pospolite Rusczenie. 16. Wighs. 17. Torys. 18. Praeconisiren. 19. Pensionarius. 20. Indulto. 21. Gens d'Armes. 22. Brigantine. 23. Pincke. 24. Maravedis. 25. Assecuration. 26. Arriere-Ban. 27. Divan. 28. Committée, 29. Courtine. 30. Favorita. 31. Talismans. 32. Tarif. 33. Reichs-Fuß. 34. Zinnischer-Fuß. 35. Tenaille. 36. Tolpatschen. 37. Coruzzen. 38. Rubel. 39. Charlottenbourg. 40. Sappe. 41. Sicksack. 42. Ramazan. 43. Ehren-Tafel. 44. Sanctio Pragmatica. 45. ein Sprecher. 46. Testerdar. 47. Straßfahrer. 48. Mortier. 49. Hidalgas. 50. Dataria. 51. Annaten. 52. Budjadingerland. 53. Regale. 54. Spahis. 55. Brachmanen. 56. Tranquebar. 57. Habeas corpus. 58. den Mund zuschliessen. 59. Maitre des Requestes. 60. Lord-Mayor. 61. Fugade. 62. Mandarin. 63. Stapel. 64. Primicerio. 65. Lit de Justice. 66. Podesta. 67. Pais latin. 68. Quivalisten. 69. Paullette. 70. Erbmänner. 71. Menses papales. 72. Qvartianer. 73. Casten-Vögte. 74. Caciques. 75. Platte forme. 76. Humoristen. 77. Batocken. 78. Etape. 79. das Heil. Officium. 80. Hegira. 81. Appanage. 82. Devise. 83. Sire. 84. Jansenisten. 85. Cabale. 86. Orcan. 87. Raison de guerre. 88. Römer-Monath. 89. Quartiers-Freyheit. 90. Allodial-Güther. 91. Postulatio. 92. Stücke von Achten. 93. Punctiren. 94. Gülden-Vließ. 95. Quintana. 96. Pallium. 97. Piedestal. 98. Murlatten. 99. Renegat. 100. Cameronianer, und dergleichen.
21. Wenn ich wüste, daß man hiermit noch nicht überwiesen wäre, so wolte ich bey dieser sechsten Edition, sonder Mühe, noch wohl 600. dergleichen Wörter auszeichnen, die man in dem Umgange mit artigen Leuten wohl wird gehöret, aber schwerlich recht gründlich verstanden haben: Doch man wird vielleicht auch wissen wollen, woraus denn so viel tausend Vocabula, die in diesem Lexico stehen, sind hergenommen worden? Und da kan ich überhaupt nichts anders antworten, als daß sie aus allerhand Wissenschafften, Disciplincn und Professionen entlehnet sind, die bißhero von der curieusen Welt sind excoliret worden.
22. Jedoch darff niemand gedencken, als wenn alle solche Disciplinen wären erschöpffet worden, weil man solchergestalt die Grenzen eines Zeitungs-Lexici gar weit würde überschritten haben: Sondern man hat aus mancher Wissenschafft viel, aus mancher wenig Wörter entlehnet, nachdem dieselben viel oder wenig zum Verstande der Zeitungen und heutigen Staats-Discourse contribuiren.
23. Hieraus wird nun ein jedweder unpartheyischer Leser leicht ermessen können, was man sich von diesem Buche zu versprechen hat, und was man hingegen davon durchaus nicht praetendiren kan. Dahero um so viel destomehr die Hoffnung entstehet, daß es ins künfftige mit gantz unverdienten und also ganz unbilligen censuren werde verschonet werden.
24. Was nun diese sechste Auflage insonderheit betrifft, so ist erstlich, alles und jedes beygefüget worden, was sich seit der letzt vorhergegangenen Edition, in diesen Militarischen Zeiten veränderlichs zugetragen hat, so daß man leicht keinen Ort darinnen vermissen wird, der sich etwan neulicher Zeit durch eine Feld-Schlacht, Belagerung oder Friedens-Tractat bekannt gemacht hat.
25. Darnach sind aus den eingelauffenen Anmerkungen, abermahl über tausend neue Artickel formiret, und an gehörigen Orten eingerücket worden. Damit aber um dieses Zusatzes willen, die mensur des Buches nicht hat dürffen verändert werden; so hat man diejenigen Wörter, die auf zweyerley Weise geschrieben werden, und bißhero auch gedoppelt in diesem Buche gestanden haben, nur an dem einem Orte vollständig beschrieben; an dem andern aber nur allegiret. Z. E.
Labach, suche Laubach.
Rudisto, siehe Rodosto.
Brille, suche Briel.
Rhynland, siehe Rheinland.
Groß-Allmosenier, siehe Grand-Aumonier.
26. Die vormahls darinnen befindlichen Artickel sind mit sonderbarem Fleisse revidiret worden. An vielen Orten hat man die Lateinische Benennung hinzu gethan: Die Genealogica und Historica hat man biß auf diesen Tag continuiret: die Geographica aber sind nach dem gusto der Einwohner, die es nothwendig am besten wissen, rectificiret worden: Wie man sich denn dißfalls, ausser sehr vielen andern, insonderheit auf diejenigen Oerter beruffen kan, die in der Grafschafft Lippe gelegen sind; ingleichen welche zu der Gräflichen Schönburgischen Herrschafft Waldenburg gehören, die man alle dergestalt emendiret hat, daß die Verfasser von den eingeschickten Erinnerungen verhoffentlich völlige Satisfaction darinnen finden werden.
27. Wie nun dieses das eintzige Mittel ist, die Politischen Wissenschafften, und sonderlich die Geographie von unserm geliebten Deutschlande täglich mehr und mehr zu perfectioniren: Also kan ich die Gelegenheit nicht vorbey lassen so wohl in meinem, als auch der Herren Verleger Namen den allerverbundensten Danck davor abzustatten: in der guten Hoffnung, daß auch aus andern Revieren, gelehrte Leute, sich dieses Mittels bedienen, und durch zugeschickte memoriale mir Gelegenheit geben werden, die falschen Beschreibungen derjenigen Oerter, davon sie besser informiret sind, zu corrigiren, und die wahre Nadricht davon durch Hülffe dieses Buches, welches gewiß den Weg nach Osten und Westen, nach Süden und Norden gefunden hat, der curieusen Welt bekannt zu machen.
28. In den vorigen Auflagen waren die Ritter-Orden in Geographischer Ordnung nach einander rangiret: Weil aber dieselbe nicht jederman bekant ist; so hat man nunmehro alles in eine richtige Alphabetische Ordnung gebracht; jedoch so, daß sie unter dem generalen Artickel Ritter-Orden alle beysammen stehen.
29. Die Nahmen der Oerter oder Personen, denen San, Sanct, Sant, Santo und Santa vorgesetzet wird. Z. E. Santa-Petersburg, San-Lucar, Santa-crutz und dergleichen, waren sonst von einander zerstreuet. Denn weil man in der Alphabetischen Reihe nicht allein auf die vocales, sondern auch auf die Consonantes gesehen hatte: so musten zwischen Sanct, und Santo nothwendig Sandwich, Sandersleben, und viel andere dergleichen eingeschoben werden. Es ist aber Erinnerung geschehen, daß es angenehmer fallen würde, wenn alle diese Wörter, welche Synonyma von dem Lateinischen Worte Sanctus sind, und nur in einer Sprache anders klingen, als in der andern, unmittelbar auf ein ander folgten: Welches man sich auch gar gerne hat gefallen lassen.
30. Der Anhang bey der vorigen Edition ist anjetzo dem Wercke selbst, nemlich ein jedes an seinem gehörigen Orte einverleibet worden: Und weil sich in währendem Drucke abermal eins und das andre in der Welt verändert hat; auch einige Nachrichten von vergangenen Dingen nicht eher eingelauffen sind, als da in der Druckerey der Buchstaben schon vorbei war, darunter die remarque gehörte: so hat man auch bey dieser sechsten Edition lieber einen kurzen Anhang machen, als etwas auslassen wollen, welches unterdessen, ehe man zu einer neuen Edition schreiten könte, Gratiam Novitatis verlieren möchte.
31. Was ich sonst in der vorigen Praefation wegen des andern Theils von diesem Lexico versprochen habe, das ist nunmehro auch erfüllet worden. Es ist nehmlich derselbe an der Oster-Messe des verwichenen 1712. Jahres unter dem Titul eines curieusen Natur- Kunst- Gewerck und Handlungs-Lexici heraus kommen, dessen bißheriger Abgang genugsam erwiesen hat, daß die gute Intention derjenigen, die sich, damit bemühet haben, nicht vergebens gewesen ist. Was aber gedachter andre Theil eigentlich in sich hält, das hab ich hier nicht nöthig zu wiederholen, nachdem ich in einer besondern Vorrede zulängliche Nachricht davon ertheilet habe. Dieses ist an gegenwärtigen Orte nur noch zu erinnern gewesen, daß die Herren Verleger es mit vielen Dancke zu erkennen bereit sind, dafern jemand zur Verbesserung, oder auch zur Vermehrung dieses andern Theils etwas gründliches, darauf man sich verlassen könte, beyzutragen belieben wolte.
32. Wird Gott noch ferner gute Zeiten geben, welches wir von seiner Barmherzigkeit hoffen, so sind die Herren Verleger entschlossen, noch einige dergleichen nutzbare und compendiöse Lexica zum Drucke zu befördern. Gestalt denn unterschiedene gelehrte Auctores, theils schon fertig, theils aber noch im Begriff sind, diejenigen materien zusammen zu tragen, welche nachfolgende, zum Theil durch den Druck schon bekannt gemachte Titul in sich haben: als
I. Curiöses Antiquitäten Lexicon, darinnen nicht allein einige tausend Wörter aus dem Jüdischen, Griechischen, Römischen und Christlichen Alterthum kurtz und deutlich erkläret werden, sondern auch von vielen Ordnungen und Gebräuchen, welche bey den Hebräern, Griechen, Römern, und alten Christen ehemahl im Schwange gewesen sind, aus den besten Scribenten mit wenig Worten eine zulängliche Nachricht, und so viel aus alten und bewehrten Monumenten zu haben, die Abbildung davon in Kupffer vorgestellet, anzutreffen, mit einer Vorrede Herrn D. Jo. Alberti Fabricii, Prof. Publ. in Hamburg, in Median 8vo.
II. Compendieuses Gelehrten-Lexicon, darinnen die Gelehrten aller Stände, so wohl Mann- als Weiblichen Geschlechts, welche vom Anfang der Welt bis auf jetzige Zeit gelebt, und sich der gelehrten Welt bekannt gemacht, nach ihrer Geburt, Absterben, vornehmsten Schrifften, Leben und merckwürdigen Geschichten, aus denen glaubwürdigsten Scribenten nach dem Entwurff des sel. Herrn D. Joh. Burckardt Mencken in Alphabetischer Ordnung beschrieben werden, in 2 Theilen, die ditte Auflage heraus gegeben von Christian Gottlieb Jöcher, Median 8vo.
III. Vollständiges Mathematisches Lexicon, darinnen die Kunst-Wörter und Sachen, welche in der erwegenden und ausübenden Mathesi vorzukommen pflegen, deutlich erkläret, überall aber zur Historie der Mathematischen Wissenschafften dienliche Nachrichten eingestreuet, und die besten und auserlesensten Schrifften, welche jede Materie gründlich abgehandelt, angeführet; ferner auch die Mund- und Redensarten derer Marck-Scheider, auch hierher gehörigen Künstler und Handwercker beschrieben, und endlich alles zum Nutzen so wohl gelehrter als ungelehrter Liebhaber der vortrefflichen Mathematic eingerrichtet worden, nebst 36 Kupfer-Tabellen, Median 8vo
IV. Allgemeines Oeconomnisches Lexicon, darinnen nicht allein die Kunst-Wörter und Erklärungen derjenigen Sachen, welche in der vollständigen Landwirthschafft und Haushaltung von Acker- Feld- Holtz- Hopffen- Obst- Wein- und in Garten-Bau, Wiesewachs, Fischerey, Jägerey, Bierbrauen, Branntweinbrennerey, Anlegung gantzer wirthschafftlicher Gebäude, wie auch von Maschinen, Instrumenten und Werckzeugen, oder sonst bey täglicher Verrichtung, im Hause, Küche und Keller vorzukommen pflegt, in möglichster Kürtze beschrieben zu finden ist, sondern auch die Natur, Eigenschafften, Pflegung, Nutzung, Gebrauch und Mißbrauch der Kräuter, Pflantzen und Bäume, Thiere, Metalle, Steine, Bau-Materialien, und viele andere im gemeinen wirtschafftlichen Leben aus fremden ansehnlichen Wissenschafften vorkommende Stücke abgehandelt, und an den meisten Orten mit vielen nützlichen Realien versehen worden, nebst einem Anhange eines Land- und Hauswirthschaffts-Calenders, was nemlich das gantze Jahr in jedem Monate vor besondere Verrichtungen vor die Hand zu nehmen, und wie solche behörig anzustellen, alles auf sogfältigste zusammen getragen, und mit nützlichen, durch die Erfahrung bestätigte Anmerckungen, wie nicht weniger durch verschiedene in 20 Tabellen entworffee Abrisse erläutert und erkläret, Median 8vo.
V. Ausführliches Juristisch, Moralisch- und Politisches Lexicon, oder das gantze Natur- Völcker- Land- Lehn- Kirchen- und Staats-Recht aus den Kayserlichen und Päbstlichen, Römischen, Longobardischen, Deutschen, Sächsischen, Schwäbischen, Lübischen und andern Stadt- Landes- und Reichs-Gesetzen und Gewohnheiten, richtigen Vernunfft- Schlüssen H. Schrifft gezogen und bewiesen von D. Thomas Haymen, median 8vo.
Ob ich nun zwar von Büchern, die ich noch nicht gesehen habe, nicht judiciren kan; mir auch dergleichen Freyheit nicht anmassen würde, wenn sie gleich allbereit in den Buchladen lägen: so kan ich doch zum Voraus genugsame Versicherung geben, daß die Herren Verleger, wie in andern ihren Verlags-Büchern, also auch an diesen Lexicis weder Kosten noch Mühe sparen werden, damit sie den gesuchten Zweck glücklich erreichen mögen.
33. Hiermit schliesse ich diese sechste Praefation, und bitte Gott, daß er doch in unserm Deutschen Lande, die allgemeine Ruhe, die eine Mutter aller freyen Künste und Wissenschafften ist, noch ferner gnädiglich erhalten, und so wohl das gesamte Commercium der gantzen Deutschen Nation, als auch insonderheit die vor mehr als hundert Jahren etablirte Buch-Handlung der Herren Verleger zu Leipzig auf Kind und Kindes-Kinder in unverrücktem Flore conserviren wolle! Geschrieben in Hamburg an Ostern 1713.
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Von den fünff Lexicis, deren Herr Hübner oben erwehnet, ist das Mathematische A. 1734. das Antiquitäten-Lexicon 1719. das Oeconomische 1731. und das Gelehrte zum dritten mahle An. 1733 heraus gekommen, das letztere aber ist wicklich unter der Presse, und hat dessen Verfasser, Herr D. Hayme, sich nebst andern Schrifften auch durch die Digesta Juris Saxonici, so 1734 in median 8vo heraus kommen, berühmt gemacht.
Hiernächst hat man noch erinnern wollen, daß von dem Natur- Kunst- Berg- Gewerck- und Handlungs-Lexico als dem zweyten Theile dieses Staats- und Zeitungs-Lexici in der Oster-Messe 1736 eine neue und vermehrte Auflage ans Licht getreten. Ferner daß Herrn Hederichs Lexicon Manuale Latinum, als der erste Theil von dessen Promtuario Latinitatis, anitzo wircklich unter der Presse; eben desselben Lexicon manuale Graecum aber 1722 in median 8vo schon heraus gekommen, und endlich daß Herrn Joh. Georgii Wachteri Glossarium Germanicum in Folio unlängst fertig geworden.
Franckfurter Oster-Messe 1737.
Vorbericht.
Indem sich der Nutz und Gebrauch gegenwärtigen Buches alsofort auf dessen Titul-Blatte klärlich zeiget, so wäre es, allem Ansehen nach, ein Uberfluß, viele Worte hiervon zu machen, und dannenhero wird es genug seyn, wenn der Urheber desselben nur allein diese wenige Erinnerungen hinzufüget. Man hat sich nemlich zur Erklärung derer aus verschiedenen Wissenschafften hergenommener Wörter der besten Bücher aus allerhand Sprachen bedienet. Was aber die Geographie insonderheit anlanget, so hat man die bewehrtesten Geographos zum Grunde gesetzet; jedoch also, daß die darinnen gefundenen Irrthümer nach Möglichkeit vermieden oder verbessert und viele Oerter zur Vermehrung desselben hinein gerücket worden. Auch ist bey der vierdten Edition des berühmten Corneille Dictionaire Universel Geographique und Historique sehr niützlich gebrauchet und bey den folgenden Auflagen durch die dißfalls gepflogene Correspondenz und von gelehrten Leuten eingeschickte Memorialien, dafür man ihnen mit gehorsamsten Danck verbunden ist, viele allgemeine Geographische Fehler verbessert worden. Hernach hat man diejenigen Historischen und Geographischen Veränderungen. welche so wohl durch die neulichsten Friedens-Schlüsse zu Utrecht, Rastadt, Baden, Passarowitz und Nystedt, als auch durch die letztern Kriege vorgefallen, fleißig beygefüget; auch dasjenige, was sich bis auf gegenwärtige Zeit in Genealogicis und Publicis duch hohe Todes-Fälle, Geburten, Successiones, Vermählungen, Tractaten, Revolutionen und sonsten geändert, an behörigen Orten anzumercken nicht vergessen.
Hiernechst hat man zwar bey den ersten Editionen sich der möglichsten Kürtze befliessen, allein in den folgenden Auflagen hat man auf vieler Liebhaber gethanes Ansuchen zu desto grösserer Commodität des Lesers, und denen Ungelehrten zum Besten, sonderlich bey denen auswärtigen Oertern und Landschafften, auch die Königreiche und Haupt-Provintzen, darinne sie gelegen sind, zu benennen vor nützlich erachtet, damit man solchergestalt theils den Leser des gedoppelten Nachschlagens überheben, theils aber auch eine vollkommene Beschreibung der Oerter in einem Articul beysammen haben möge. Z. E. Wenn nunmehro bei dem Worte Montgomery stehet, daß es im Fürstenthum Walles in Engelland gelegen sey, so weiß der Leser nicht allein, daß er es auf der Charte von Engelland zu suchen habe, sondern er ist auch zugleich durch diesen Zusatz augenblicklich berichtet, daß es dem König von Groß-Britannien gehören müsse.
Bey den Flüssen hat man nur allein ihren Ursprung und Einfluß, sondern auch zugleich beschrieben, was sie vor Länder durchstreichen, sie vor berühmte Städte berühren, und was sie unter währendem Lauff vor andere Flüsse verschlingen, indem solches bey dem Nachsuchen auf den Land-Charten dazu dienen wird, daß man die Flüsse desto eher finden kan: Zumahlen weil kleine Flüsse öffters auff den Charten nicht mit ihren Namen benennet, und also auch schwer zu finden seynd, so hat man bey selbigen den vornehmsten und bekantesten Ort, welchen dieselben benetzen mit erwehnet, damit selbige desto leichter können gesuchet werden Weiter ist auch noch dieses zu mercken, daß die Benennung der Ufer zur rechten und lincken Hand folgendermassen zu verstehen seye. Der geneigte Leser bilde sich ein, als ob er bey dem Ursprunge des Flusses stehe, und sich mit dem Angesichte gegen den Einfluß desselben gekehret habe. Was ihm alsdenn zur rechten Hand lieget, das ist das rechte, und was ihm zur lincken lieget, das ist das lincke Ufer des Flusses. Diese Benennung ist, meines Erachtens, umso viel desto vorträglicher, als der Gebrauch derer Worte disseit und jenseit, indem jene an allen Orten einerley bleibet; diese aber vielen Veränderungen unterworffen seynd. Z. E. Wenn ich allhier zu Leipzig sage, daß die Stadt Mayntz jenseit des Rheins lieget, so kan mir solches einer, der zu Straßburg wohnet, nicht nach sprechen; dahero man auch in den Historischen und andern Büchern zum öfftern sehr grobe und lächerliche Fehler anmercket, wenn diejenigen, welche etwas aus einem Scribenten anführen, darbey zu beobachten vergessen, an welchem Orte derselbe seine Historie geschrieben hat.
Die Lateinischen Benennungen seynd allemahl mit Cursiv oder geschobener Schrifft gedrucket und da selbige in denen vorigen Editionen nur in Geographicis beygefetzet worden, so hat man in der zwölfften Auflage auch bey denen übrigen Articuln die Lateinischen Wörter und Redens-Arten einzurücken vor nützlich er achtet, theils vor diejenigen, so entweder die Lateinischen Zeitungen oder andere dergleichen Piecen lesen, theils auch und insonderheit vor junge Leute, welche solche Materien aus dem Teutschen ins Lateinische übersetzen sollen damit sie bey Aufschlagung eines Termini dessen Lateinische Benennung gleich dabey antreffen mögen, und nicht erst ein ander Lateinisches Lexicon, auch wohl offt vergebens, deswegen nachschlagen noch conferiren dürffen. Es ist aber in Beysetzung dieser Vocabulorum und Phrasium ein Selectus aus denen besten Autoribus gemacht, und wo die alten nicht zulänglich gewesen, die neuern v. g. Herm. Hugo de obsidione Bredana &c. zu Rathe gezogen, die insonderheit von JCtis angenommene Termini, als Feudum, Gerada &c. nach reiner Mund-Art exprimiret, auch wo es sich nicht anders thun lassen wollen, die Articul lieber per Periphrasin als durch eine obscure Griechische Terminologie ausgedrücket, und endlich die verschiedenen Significationes der Wörter zugleich mit angemercket worden.
Sonften hat man auch noch hier anmercken sollen daß man diese neue Auflage mit verschiedenen neuen zu Erläuterung des Werckes dienlichen Kupffern vermehret und verbessert, welches zwar hauptsächlich deswegen geschehen, dieses Werck dem Leser brauchbarer, nützlicher und beliebter zu machen, ins besondere aber auch darum, daß man daran ein Merckzeichen habe, den wahren von dem falschen Drucke zu unterscheiden. Dennes hat die leidige Gewinnsucht, welche sich mit einem von Kayserl. Majest. sub-& obreptitie erschlichenen Privilegio zu decken vermeinet, einen Affterdruck von diesem Buche besorget; da doch notorisch, daß der rechtmäßige Verleger, Johann Friedrich Gleditschens sel. Sohn selbiges von seinem ersten Anfange her als sein rechtmäßig erworbenes Verlags-Buch mit allergnädigsten Kayserl. auch Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächsisch. Privilegiis geführet und rein Jus quaesitum an demselben einem andern zu cediren niemahls willens gewesen. Die unbefugte Feder aber, welche hier manum in alienam messem immittiret, dürfte bey Gelehrten und Kennern schlechten Danck verdienen, indem mit vielen von der Absicht dieses Wercks abgehenden Zusätzen das Buch unnöthiger Weise vergrössert.
Wir haben übrigens dasjenige, was in denen zu Wien den 3 Oct, 1735 unterzeichneten Praeliminarien und andern dieselbe sich gründenden Conventionen, stipuliret und davon erfüllet worden, gehörigen Orts kürtzlich anzuzeigen nicht vergessen.
Im übrigen hat man das Format also eingerichtet, daß es die Reisenden bequem bey sich führen, und entweder sich daraus Rathes erholen, oder bey einem oder dem andern Orte hinein zeichnen können, was sie merckwürdig zu seyn erachten. Alldieweil auch dieses Buch, eben sowohl als alle andere von dergleichen Art, den Irrthümern unterworffen ist, so werden alle und jede Leser hiermit nochmahls gar dienstlich ersuchet, falls sie noch ferner dergleichen anmercken, selbige, wie auch, was sonsten zu Vermehrung dieses nützlichen Werckes dienen könte, an die Herren Verleger nach Leipzig zu übersenden, oder da es nicht gefällig selbst zu überschicken, nur an einen Buchhändler oder Buchbinder, in welcher Stadt in Deutschland es auch sey, einzuhändigen, von denen sich alsdenn die Herren Verleger willige Uberschickung versprechen, und dargegen versichert, daß man diese erzeigte Gewogenheit und Freundschafft jederzeit mit gebührenden Danck erkennen werde. Leipziger Oster-Messe 1735.