Thesaurus juris feudalis, civilis et criminalis novus
Das ist: Neue Schatz-Kammer Des gemeinen Lehen-, Keyserlichen und Malefitz-Rechtens. Darinnen nebst Erörterung vieler in Praxi vorkommenden Fragen, vornehmlich gehandlet wird: Von Lehen- und Rittergütern, Erbzinß-Gütern und Handlohn, Contracten, Kauffen und Verkauffen, Gewährschafft, Einstand-Recht, Vormundschafften, Gläubigern und Schuldnern, der Priorität, Wucher und Gewinn, Verträgen, Bürgschafften, Pfandschafften, Depositis, Verleihen und Verstehen, Gemeinschafften, Gebäuen und Bau-Rechten, Possession und Besitz, Testamenten und letzten Willen, Erbschafften, Raub und Entsetzung, Verjährungen, Grentzen und Nachbarlichen Irrungen, Donationibus und Ubergaben, Ehestand, Beweisungen, Peinlicher Frage, Bekäntnissen, Straff der Ubelthäter. Welches alles aufs neue mit Fleiß wieder durchgangen: Mit neuen Additionisbus Practicis nach denen Oesterreichischen, Tyrolischen, Bayerischen, Sächsischen auch anderen Land- und Stadt-Rechten vermehret: Insondeheit aber dieser Fünfften Edion 1. Das Wchsel-Recht, 2. Die Fräankische Land- und 3. Keyser Caroli V. Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung mit beygefüget worden. Allen Amt-Leuten, Richtern, Stadt- und Gericht-Schreibern, Advocaten, Notarien, Procuratorn, und andern angehenden Practicanten, &c. zu dienstlichem Gefallen, mit sonderbahrem Fleiß, Mühe und Arbeit, aus vieler hochberühmten Juristen Schrifften zusammen gezogen, mit Summarien vor jedem Titul gezieret
Johannis Melonius, weiland Hoch-Fürstl. Pfaltz-Neuburgischer Hofrath, &c.
Nürnberg; Endter 1702
