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Noctium Atticarum
Wikipedia, dt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aulus_Gellius
http://de.wikipedia.org/wiki/Noctes_Atticae
Schanz, M. Geschichte der römischen Litteratur 3 (1905)², S. 185-190.
http://books.google.com/books?id=vQ4pAAAAYAAJ&pg=PA185
W. S. Teuffels Geschichte der römischen Literatur 3 (1913)6, S. 95-98.
http://books.google.com/books?id=tMAfAAAAMAAJ&pg=PA95
Handbuch der lateinischen Literatur der Antike 4 (1997), S. 68-77
http://books.google.com/books?id=0GV1PxSxCHsC&pg=PA68
M.G.M. van der Poel. Bibliographia Latina Selecta.
http://mvdpoel.ruhosting.nl/bibliografie/agellius.htm
"Gellius 6" Der Neue Pauly. Herausgegeben von: Hubert Cancik und Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Brill Online, 2013
Astarita, Maria Laura: La cultura nelle "Noctes Atticae". Catania 1993.
Beall, Stephen M.: Civilis eruditio. Style and content in the "Attic nights" of Aulus Gellius. Berkeley, Calif. 1988.
Berthold, Heinz: Aulus Gellius. Aufgliederung und Auswahl seiner Themen. Leipzig 1959.
Holford-Strevens, Leofranc: Aulus Gellius. An Antonine scholar and his achievement. London 1988.
Holford-Strevens, Leofranc: Aulus Gellius. An Antonine scholar and his achievement. Revised edition. Oxford 2003.
http://books.google.com/books?id=nXTWaXWlzSsC
Holford-Strevens, Leofranc; Vardi, Amiel (Hg.): The worlds of Aulus Gellius.
Oxford 2004.
Keulen, Wytse Hette: Gellius the satirist. Roman cultural authority in "Attic nights". Leiden 2009.
http://books.google.com/books?id=X31UMFQSMQ4C
Vorrede
Erstes Buch
I,1. Angabe des Plutarch, nach welcher Verhältnisgleichung und durch welche Berechnungen der Philosoph Pythagoras zum Schluss kam, wie viel die Körpergröße des Herkules betrug, als er noch unter den Menschen lebte.
I,2. Der höchst berühmte (durch die konsularische Würde ausgezeichnete) Herodes Atticus führt einen jungen, großprahlerischen und ruhmredigen Menschen, nur dem Scheine nach ein Anhänger der Philosophie, dadurch ab, dass er (mit Beziehung auf den albernen Menschen) gelegentlich des Stoikers Epiktet eigene Worte zum Besten geben lässt, worin auf eine launige Art der Unterschied angegeben ist, der zwischen einem wahren Stoiker und zwischen der Masse der geschwätzigen Dunstmacher stattfindet, die sich nur den Namen der Stoiker anmaßen.
I,3. Welchen doppelsinnigen Entschluss der Lakedämonier Chilo zur Rettung eines Freundes fasste; ferner, wie es gar wohl sorgfältig und reiflich zu überlegen sei, ob man zum Schutz und Vorteil des Freundes sich einer Ungesetzlichkeit schuldig machen dürfe und endlich, die daselbst enthaltenen Bemerkungen und Ansichten, welche über diesen Gegenstand sowohl in des Theophrast, als in des M. (Tullius) Cicero Schriften sich befinden.
I,4. Wie Antonius Julianus durch seine feine und scharfsinnige Untersuchung in einer Rede des M. Tullius (Cicero) einen von diesem durch eine Wortabänderung entstandenen spitzfindigen Trugschluss deutlich nachwies.
I,5. Wie der Redner Demosthenes wegen zu großer äußerlicher Pflege seines Körpers und seiner Kleidung Vorwürfen ausgesetzt und wegen eitler Putzsucht verschrieen war, und wie ebenfalls der Redner Hortensius wegen gleicher Putzsucht und wegen der unpassenden Nachahmung des Gebärdenspiels der Schauspieler bei seinem Vortrag mit dem Spottnamen der Tänzerin Dionisia belegt wurde.
I,6. Eine Stelle aus des Metellus Numidicus Rede, welche derselbe während seines Sittenrichteramtes an das Volk hielt, in der Absicht, dasselbe zum Heiraten aufzumuntern. Betrachtungen, aus welchem Grunde diese Rede angefochten, und wie sie dagegen auch wieder gerechtfertigt wurde.
I,7. Dass in folgenden Worten des Cicero aus seiner fünften Rede gegen Verres „hanc sibi rem praesidio sperant futurum" (d. h. dass ihnen diese Eigenschaft [des Bürgertums] zum Schutze dienen werde) das Wort „futurum" weder für einen Schreibfehler noch für einen Sprachfehler gelten könne, und dass die besonders Unrecht haben, welche die richtigen (Text-) Ausgaben mit Gewalt verbessern und „futuram" schreiben (wollen); weitere Erwähnung eines anderen ciceronianischen Ausdrucks, der, weil er aus mustergültiger Feder geflossen, nur mit Unrecht verändert wird; endlich Betrachtungen über einige Unregelmäßigkeiten, die sich bei Cicero vorfinden, der doch stets die eifrigste Sorgfalt auf Wohlklang und Schönheit des Stiles (der Satzgliederung) verwendete.
I,8. Erzählung, welche sich in den Büchern des Sotion vorfindet, über die (Forderung der) Buhlerin Lais und über (einen heimlichen Besuch des Redners) Demosthenes (bei ihr).
I,9. Bemerkungen, welche Bestimmung und welchen Lehrgang in der pythagoräischen Schale man beim Unterricht festhielt und wie viel Zeit festgestellt und innegehalten wurde, während welcher man (nur) lernen und schweigen musste.
I,10. Mit welchen Worten der Philosoph Favorin einem jungen Menschen einen Verweis gab, der sich altväterischer und urweltlicher Ausdrücke bediente.
I,11. Des berühmten Geschichtsschreibers Thukydides Erzählung, dass die Lakedämonier sich nicht der Trompete, sondern der Flöten beim Treffen bedient haben und seine wörtlichen Bemerkungen über diese Tatsache; sodann, dass nach der Angabe Herodots der König (H) Alyattes Pfeifer und Flötenspieler um sich gehabt habe; endlich folgen hier auch noch einige Bemerkungen über die (fistula contionaria, d. h.) Flöte, vorauf sich Gracchus, wenn er zum Volke sprach, den Ton soll haben angeben lassen.
I,12. Wie alt eine Jungfrau der Vesta und welcher Abstammung sie sein muss; dann unter welcher Förmlichkeit, feierlichen Gebräuchen und religiösen Handlungen und mit welchem Namen sie vom Oberpriester gewählt wurde; dann welche Rechtsbefugnis ihr, sobald sie einmal gewählt war, zustand, und dass sie, nach dem Bericht des Labeo, nie einen beerben kann, der ohne Testament gestorben ist, noch dass ebenso wenig jemand sie gesetzlich beerben kann, falls sie kein Testament hinterlässt.
I,13. Über die in der Philosophie aufgeworfene Frage, was bei einem übernommenen Auftrag wohl richtiger sei, ob man das, was man aufgetragen bekommt, ganz genau vollziehen soll, oder im Gegenteil bisweilen davon abweichen dürfe, wenn zu erwarten steht, dass dem Auftraggeber dadurch ein größerer Vorteil erwachsen werde. Entwicklung der verschiedenen Ansichten über diese Frage.
I,14. Über die Antwort und das edle Verhalten des C. Fabricius (Luscinias), eines Mannes reich an Ruhm und Heldentaten, aber arm an Hab und Gut, als ihm die Samniter, weil er sozusagen höchst bedürftig sei, ein bedeutendes Geschenk anboten.
I,15. Welch ein lästiger und äußerst hässlicher Fehler die eitle und gehaltlose Schwatzhaftigkeit sei und wie diese üble Gewohnheit verschiedentlich von Roms und Athens schriftstellerischen Größen, von den bedeutendsten Männern beider Sprachen mit wohlverdienter Zurechtweisung sei missbilligt worden.
I,16. Es finden sich folgende Worte in einer Stelle aus dem 3. Buche des von Quadrigarius verfassten ,,Jahrbuchs" „ibi mille hominum occiditur (hier kommen eintausend Menschen ums Leben)", (wo mille als substantiver Einheitsbegriff mit dem Genitiv verbunden ist). Dass diese Ausdrucksweise nicht willkürlich, noch nach freier dichterischer Wendung, sondern nach einer bestimmten und richtigen Regel der Grammatik gebildet ist.
I,17. Mit wie großer Geduld und Langmut Sokrates das ungefüge und störrische Wesen seiner Frau ertrug; ferner auch (Erwähnung), was M. Varro in einem gewissen Spottgedicht über die Verpflichtung eines Ehegatten geschrieben hat.
I,18. Dass M. Varro im 14. Buche über "menschliche Begebenheiten" seinen Lehrer L. Aelius bei Angabe einer falschen 'Wortableitang tadelt; dann, dass derselbe M. Varro in' demselben Werke selbst (falsum έτυμον, d. h.) eine falsche Ableitung des Wortes „fur" (der Dieb) angibt.
I,19. Erzählung über die sibyllinischen Bücher und über den König Tarquinius Superbus (den Hoffärtigen).
I, 20. Was bei den Geometern das Wort έπίπεδον (Fläche) bedeutet, was στερεόν (Körper), was χύβον (Kubus, Würfel, was γραμμήν (Linie) und welch entsprechende Ausdrücke man dafür wohl im Lateinischen hat.
I,21. Dass Julius Hyginus mit höchster Bestimmtheit behauptet, von des P. Vergilius Werken eine Ausgabe, die dessen Familie besaß, eingesehen zu haben, wo folgende Stelle also geschrieben stand: et ora tristia temptantum sensu torquebit amaror (d. h. die) Bitterkeit (des Wassers) wird durch die Geschmacksempfindung das Gesicht derer, die kosten, grämlich verzerren, nicht, wie man sonst gewöhnlich diese Stelle zu lesen pflegte: sensu torquebit amaro, wird durch die bittere (Geschmacks-) Empfindung verzerren.
I,22. Ob der, welcher als Verteidiger von Rechtssachen auftritt, sich sprachrichtig und echt lateinisch ausdrückt, wenn er sich der Redensart bedient: superesse se is, quos defendit, d. h. dass er beistehe oder durch seine Gegenwart denen diene, welche er zu verteidigen hat; ferner was die eigentliche Bedeutung dieses Wortes „superesse" sei.
I,23. Wer Papirius Praetextatus gewesen; was die Veranlassung zu diesem Beinamen gegeben; dann im Betreff desselben Papirius vollständig ausführliche Erzählung, die zu erfahren höchst ergötzlich sein dürfte.
I,24. Drei von den (berühmten) drei alten Dichtern Naevius, Plautus und Pacuvius selbstverfasste und auf ihren Grabmälern eingegrabene Inschriften (Aufschriften).
I,25. Durch welche Worte M. (Terentius) Varro den Ausdruck: indutiae (Waffenstillstand) näher erklärt. Anbei höchst sorgfältige Untersuchung über die Entstehung und Abstammung desselben Wortes.
I,26. Auf welche Weise mir der Philosoph Tauros diese meine Frage beantwortete, ob ein Weiser sich vom Zorn dürfe hinreißen lassen.
Zweites Buch
II,1. Auf welche besondere Art und Weise der Philosoph Sokrates sich gewöhnt habe, seine Geduld und körperliche Ausdauer in beständiger Übung zu erhalten (exercere patientiam corporis); ferner über die Mäßigkeit dieses Mannes.
II,2. Welche Regel und Beobachtung von pflichtschuldigen Rücksichten zwischen Vätern und Söhnen bei Tisch und beim Sitzen stattfinden muss und von ähnlichen Fällen in der Familie und im öffentlichen Leben, wenn die Söhne höhere Staatsämter und Würden bekleiden, die Väter aber (ohne Amt und nur) Privatleute sind. Gründliche Erörterung im Betreff dieser Angelegenheit vom Philosophen Taurus und Erwähnung eines (für diesen besonderen Fall) aus der römischen Geschichte entlehnten Beispiels.
II,3. Nach welcher Regel die Alten einigen Zeit- und Nennwörtern den als Hauch ausgesprochenen Buchstaben "h" zusetzen.
II,4. Des Gavius Bassus schriftliche Bemerkung, warum eine gewisse Art von Rechtsgutachten seine nähere Bezeichnung gefunden hat in dem Worte: divinatio (Ausfindigmachung des Klägers); und Erklärung anderer Rechtsgelehrter, was die Veranlassung zu diesem Ausdruck (divinatio) gegeben.
II,5. Welch allerliebstes und bezeichnendes Urteil der Philosoph Favorinus gefällt hat, was zwischen der Ausdrucksweise des Plato und des Lysias für ein Unterschied stattfinde.
II,6. Behauptung, dass Vergil beim Gebrauch einiger Ausdrücke unsorgfältig und nachlässig (ignaviter et abjecte) verfahren sei und sich dadurch die Hauptwirkung habe entgehen lassen; ferner, welche Antwort man darauf denen, die dieses ungerechte Urteil fällen, als Entgegnung und Widerlegung geben kann.
II,7. Von der (schuldigen) Verpflichtung der Kinder gegen die Eltern; ferner Betrachtungen über diesen Gegenstand, entlehnt philosophischen Werken, worin die Frage schriftliche Erörterung findet, ob man allen väterlichen Befehlen nachzukommen sich für verpflichtet halten müsse.
II,8. Dass von Plutarch ein nicht ganz billiger Tadel über Epikur erhoben worden, in Bezug auf (unrichtige) Anordnung eines Vernunftschlusses (syllogismi).
II,9. Wie derselbe Plutarch mit offenbar gesuchter, tadelsüchtiger Kleinlichkeitskrämerei (abermals noch) einen vom Epikur gebrauchten Ausdruck angreift.
II,10. Was man unter der Bezeichnung versteht: favisae Capitolinae (d. h. unterirdische Behältnisse im Kapitol) und welche schriftliche Erklärung M. Varro dem Servius Sulpicius gegeben, der sich bei ihm über das Wort (favisae) Auskunft holen wollte.
II,11. Höchst merkwürdige Nachrichten über den ausgezeichneten Kriegsherren Sicinius Dentatus.
II,12. Ein reiflich überlegtes und genau abgewogenes Gesetz Solons, welches zwar beim ersten Anblick den Anschein einer unbilligen und ungerechten Bestimmung an sich trägt, (bei genauerer Überlegung) aber ganz und gar nur als zum Nutzen und Vorteil heilsamer Rettung erfunden werden muss.
II,13. Dass die alten (Redner, Geschichtsschreiber oder Dichter) das Wort liberi (Kinder) in der Mehrzahl auch für nur ein Kind, Sohn oder Tochter gesagt haben.
II,14. Dass Cato in seinem Buche, welches die Überschrift führt: "gegen den verbannten Tiberius", an einer Stelle sich nicht der Wortform „stetisses'' bedient habe, sondern i gebraucht und geschrieben hatte: vadimonium stitisses (d h., du würdest dich zum gerichtlichen Termin gestellt haben). Weiter erhält man noch Aufschluss über die (Rechtfertigung und) Richtigkeit dieser Wortform.
II,15. Inwieweit ehemals dem Greisenalter zumeist hohe Ehrenbezeugungen bewiesen wurden, und weshalb nachher dieselbe Ehrenauszeichnung auf Ehemänner und Familienvater übertragen wurde, und endlich einige beiläufige Bemerkungen über den 7. Abschnitt des julischen Gesetzes.
II,16. Wie Caesellius Vindex vom Sulpicius Apollinaris Vorwürfe erhält wegen (falscher) Erklärung einer Stelle aus Vergil.
II,17. Welcher Art die Bemerkungen seien, die Cicero über die Eigentümlichkeit einiger Präpositionen gemacht hat und dabei Betrachtungen über Ciceros Beobachtung.
II,18. Dass der Sokratiker Phaedon ein geborener Sklave war, und dass ebenfalls viele andere (berühmte Männer) das Joch der Sklaverei getragen.
II,19. Was man wohl mit dem Worte „rescire" bezeichnen will und welche wahre und eigentliche Bedeutung das Wort hat.
II,20. Was man gewöhnlich mit dem Worte „vivaria" (Tiergärten) bezeichnet, dieses Ausdrucks hätten sich die Alten nicht bedient; ferner welchen Ausdruck in diesem Sinne P. Scipio dafür in seiner Rede ans Volk gebraucht hat und welches Wort dafür M. Varro in seinen Büchern „über die Landwirtschaft".
II,21. Über das Sternbild, welches bei den Griechen "άμαξαν" (Wagen am Himmel, i. e. großer Bär) heißt, bei den Römern „septentriones" (die 7 Pflug-Ochsen, Siebengestirn), und die Bedeutung und Entstehung beider Ausdrücke.
II,22. Über den Wind Japyx (Nordwestwind) und über die Ausdrucke und Richtungen noch anderer Winde. Bemerkungen aus des Favorin gelehrter Unterredung entnommen.
II,23. Untersuchung und Beurteilung von einigen gegeneinander gehaltenen Stellen aus dem gleichnamigen Lustspiel des Menander und des Caecilius, „Plocium (πλόχιν, collare, Halsband)" überschrieben.
II,24. Über die (Mäßigkeit und) Sparsamkeit der Alten und über die darauf bezüglichen alten Aufwandsgesetze.
II,25. Was die Griechen verstanden unter dem Begriff άναλογίαν (Analogia) und was sie dagegen verstanden unter άνωμαγίαν (Anomalia).
II,26. Unterhaltung des Fronto mit dem Philosophen Favorin über die verschiedenen Arten der Farben und deren Benennungen bei Römern und Griechen, und ferner, welcher Art die mit dem Namen „spadix" bezeichnete Farbe sei.
II,27. Wie Titus Castricius über die Beschreibung urteilt, welche Demosthenes von dem König Philipp und Sallust von dem Sertorius geliefert.
II,28. Dass es noch nicht entschieden ausgemacht sei, welcher Gottheit man bei einem Erdbeben Opfer bringen soll.
II,29. Denkwürdige Gleichnisrede des Phrygiers Aesop (worin Klage über die Unzuverlässigkeit der Menschen geführt und jedem der Rat erteilt wird, sich nur auf sich selbst zu verlassen).
II,30. Über die Beobachtungen von den verschiedenen Wirkungen des Süd- und Nordwindes auf die Bewegung der Meereswellen.
Drittes Buch
III,1. Untersuchung der Frage, weshalb Sallust behaupten konnte, dass Geiz und Habsucht nicht nur den echten Mannessinn, sondern auch selbst den Körper entnerven.
III,2. Welcher Tag nach M. Varros Ansprache als Geburtstag anzunehmen sei für solche Kinder, die vor, oder die nach der sechsten Mitternachtsstunde zur Welt gekommen sind; dann dabei noch Bemerkungen über die Dauer und die Abgrenzungsbestimmungen der sogenannten bürgerlichen Tage, die bei den (verschiedenen) Völkern verschieden eingeteilt wurden; ferner die schriftliche Auslassung des Q. Mucius (Scaevola) über den Fall, wo eine Frau, weil sie (in Bezug auf die Unterbrechung der Verjährung) die Bestimmung des bürgerlichen Rechts außer Acht gelassen, sich gesetzmäßig vor dem Manne ihre Rechtsansprüche (und freie Selbstständigkeit) nicht gewahrt haben würde (quae a marito non jure se usurpavisset).
III,3. Untersuchung der Merkmale, woran man die Echtheit derjenigen Lustspiele erkennt, die wirklich von Plautus herrühren, da unter seines Namens Überschrift echte und unechte untergemengt sein sollen; ferner noch die Mitteilung, dass Plautus mehrere Stücke in einer Mühle und Naevius im Gefängnis verfasst habe.
III,4. Dass P. Africanus und andere vornehme Männer seiner Zeit den von ihren Voreltern geerbten Gebrauch beibehielten, schon vor dem eintretenden Greisenalter Kinn- und Backenbart sich abscheren zu lassen.
III,5. Scharf und launig zugleich rügt der Philosoph Arkesilaos an einem das Laster der Gefallsucht und Unmännlichkeit in seinen Blicken und Wesen.
III,6. Über die eigentümliche Kraft des Palmbaumes, dass das Holz an diesem Baumstamm, wenn man es mit Lasten beschwert (dem Druck widersteht und) von selbst wieder nach oben wächst.
III,7. Eine aus den Jahrbüchern entlehnte Erzählung über den (tapferen Entschluss des) Kriegsobersten Q. Quedicius, nebst Zusatz einer Stelle aus M. Catos „Urgeschichte", worin er die Tapferkeit (und Selbstaufopferung) dieses Caedicius mit der des spartanischen Königs Leonidas vergleicht.
III,8. Wertvolles Schreiben von den beiden Konsuln C. Fabricius und Q. Aemilius an den König Pyrrhus, welches der Geschichtsschreiber Q. Claudius (Quadrigarius) dem Andenken aufbewahrt hat.
III,9. Was man unter dem sprichwörtlich gewordenen Ausdruck verstand: ,,equus Sejanus (das sejanische Pferd)" und von was für Farbe die sogenannten purpurnen (spadices) Pferde waren; endlich über die Bedeutung und den Ursprung des Wortes: spadiz.
III,10. Bemerkung, dass sich bei vielen Erscheinungen in der Welt der Einfluss und die Kraft der Siebenzahl nachweisen lassen und dass man über die Beobachtung dieser Eigentümlichkeit eine sehr ausführliche Erörterung bei M. Varro finden kann in dessen (Werke, genannt: die) „Wochen".
III,11. Welch abgeschmackter Beweismittel Accius in seinen „szenischen Winken (in didascalicis)" sich bedient, wodurch er nachzuweisen sich bemüht, dass Hesiod älter gewesen sei, als Homer.
III,12. Dass der sehr gelehrte P. Nigidius einen, der sehr viel und gern trinkt, mit einer neuen, aber ziemlich unpassenden Wortform benannt habe, mit dem Wort: bibosus (trunksüchtig).
III,13. Dass Demosthenes noch in seiner Jugend, als er ein Schüler des Philosophen Plato war und zufälligerweise in einer Volksversammlung den Rhetor Callistratus gehört hatte. (von diesem so begeistert worden sei, dass er) sofort von Plato wegblieb und ein Anhänger des Calliststratus wurde.
III,14. Dass der sich einer fehlerhaften Ausdrucksweise schuldig mache, der da sagt: dimidium librum legi (ich habe das Buch halb gelesen) oder dimidiam fabulam audivi (ich habe das Stück halb gehört), oder überhaupt ähnlicher Redensarten sich bedient. Gründlicher Nachweis Varros über einen solchen (Sprach-) Schnitzer; endlich, dass kein alter Schriftsteller sich einer solchen Ausdrucksweise bedient habe.
III,15. Dass sich in Geschichtswerken Beispiele verzeichnet finden und auch anderweitig selbst noch durch mündliche Überlieferungen nachgewiesen seien, wie eine große, unerwartete Freude vielen einen plötzlichen Tod dadurch zuzog, dass die Überraschung ihnen die Sinne benahm, und ihr geistiges Wesen der heftigen Wirkung einer großen und ungewöhnlichen Gemütsbewegung unterlag.
III,16. Wie mannigfaltig von Ärzten und Philosophen der Zeitpunkt der Niederkunft bei Frauen angenommen worden sei; weiter noch auch Ansichten der alten Dichter über diesen Gegenstand und viele andere bemerkenswerte und denkwürdige Einzelheiten; endlich eine darauf bezügliche Stelle des Arztes Hippokrates aus dessen Schrift entlehnt, welche betitelt ist: "περί τροφης“, d. h. „von der Nahrung".
III,17. Dass, nach einer Mitteilung von höchst angesehenen Schriftstellern, Plato drei Bücher des Pythagoräers Philolaus und Aristoteles einige wenige Schriften des Philosophen Speusippus für einen kaum glaublichen Preis an sich gebracht haben.
III,18. Was man unter solchen Senatoren verstand, welche pedarii (Mitläufer, Ja-Herren) genannt wurden und woher dieser Ausdruck stammt. Ferner was die Veranlassung war zu der Aufforderung, welche nach einer alten hergebrachten, rechtskräftigen Verordnung der Konsuln also lautete; „Senatoren und (ihr) denen im Senat die Berechtigung zusteht, ihr eigenes Votum abzulegen."
III,19. Auf welche Art, nach des Gavius Bassus schriftlicher Erklärung, einem Menschen der Name „parcus (sparsam)" beigelegt werden konnte und woher, nach seiner Ansicht, dies Wort entstanden sei, und endlich, auf welche Art und durch welche Ausdrucke dagegen Favorin sich über diese Annahme (des Gavius Bassus) lustig machte.
Viertes Buch
IV,1. Eine Unterredung, welche auf sokratische Weise vom Weltweisen Favorin mit einem sehr aufgeblasenen Grammatiker gepflogen wurde. Dabei wird im Verlauf der Unterredung angeführt, durch welche Ausdrücke Q. Scaevola das Wort „penus" erklärt hat und wie diese Erklärung getadelt und angefeindet wurde.
IV,2. Inwiefern die Wörter morbus (Krankheit) und vitium (Gebrechen) sich voneinander unterscheiden; ferner welche Bedeutung diese Ausdrücke in einem Erlass der Ädilen haben; und ferner, ob ein Verschnittener und unfruchtbare Weiber (vom Käufer) zurückgegeben werden können und noch verschiedene andere Ansichten über diesen Gegenstand.
IV,3. Dass vor der carvilianischen Ehescheidung in der Stadt Rom keine Streitigkeiten wegen des Brautschatzes vorgekommen; weiter findet sich hierin eine bestimmte Erklärung des Begriffes "pelex (Kehsweib)" und über die Abstammung dieses Ausdrucks.
IV,4. Welche Bemerkungen Servius Sulpicius in seinem „von dem Brautschatz" handelnden Buche über die Rechtsvorschriften und gewöhnlichen Bräuche bei den Verlöbnissen der alten Römer aufgezeichnet hat.
IV,5. Erwähnung einer Begebenheit von der Unredlichkeit etruskischer Zeichendeuter; ferner, dass dieses Vorfalls halber, auf allen Straßen Roms von den Knaben folgender (darauf bezüglicher) Denkspruch abgesungen wurde: Ein böser Rat dem Ratgeber selbst meist geschadet nur hat.
IV,6. Betreffender Wortlaut eines alten Senatsbeschlusses, wodurch angeordnet wurde, dass man durch größere Opfertiere (den göttlichen Zorn) sühnen müsse, wenn die dem Mars geweihten und in dessen Heiligtum aufgestellten Schilde sich bewegt hätten; ferner weitere Erzählung, was man unter "hostiae succidaneae", und was unter "porca praecidanea" zu verstehen habe, und endlich, dass Capito Atejus einige Feste "ferias praecidaneas" benannt habe.
IV,7. Über einen vom Grammatiker Valerius Probus an Marcellus geschriebenen Brief, die Betonung gewisser phönizischer Namen betreffend.
IV,8. Wie sich C. Fabricius über den Cornelius Rufinus, einen geizigen Menschen äußerte, den er, obgleich von Hass und Abneigung gegen ihn erfüllt, trotzdem zum Konsul gewählt wissen wollte.
IV,9. Was die eigentliche Bedeutung von "religiosus" sei; dann wie vielseitige Abweichung die Bedeutung dieses Wort erfahren hat; endlich eine über diesen Gegenstand entlehnte Stelle aus den "Abhandlungen" des Nigidius Figulus.
IV,10. Bestimmung in Betreff des Stimmensammelns im Senat; ferner Wortstreitigkeiten in der Senatsversammlung zwischen dem Konsul C. Caesar und dem M. Cato, weil dieser (Letztere) die Zeit durch (langes) weitläufiges und unnützes Reden wegnahm (nur um dadurch wegen des Tagesschlusses eine Abstimmung zu vereiteln und unmöglich zu machen.
IV,11. Welch eine (von der gewöhnlichen Ansicht zwar abweichende, aber fast) weit wahrscheinlichere Angabe Aristoxenus uns über (die Lebensweise des) Pythagoras hinterlassen; ferner welche ähnliche schriftliche Bemerkung aber denselben Pythagoras (uns) Plutarch beigebracht hat.
IV,12. Merkwürdige, in den alten Urkunden aufgefundene (Nachrichten über) strenge Rügen und Ahndungen vonseiten der (römischen) Sittenrichter.
IV,13. Dass das nach einer gewissen Tonweise (durch phrygische Harmonie) angestimmte Flötenspiel Hüftschmerzen heilen (und lindern) kann.
IV,14. Erzählung einer geschichtlichen Begebenheit, die sich zwischen dem Ädilen Hostilius Mancinus und der öffentlichen Buhlerin Manilia zugetragen hat; ferner das (darauf bezügliche) wörtliche Gutachten der Tribunen, an welche die Manilia appellierte.
IV,15. Versuch zur Rechtfertigung eines angefochtenen, aus den Geschichtswerken des Sallust entlehnten Gedankens, welchen dessen (Neider und) Feinde mit gehässiger Heftigkeit tadelnd angriffen.
IV,16. Über einige Hauptwörter (der 4. Deklination) von Varro und Nigidius gegen den alltäglichen Sprachgebrauch abgebeugt; dann nebenbei noch Anführung einiger derartiger Wörter durch Beispiele aus alten Schriftstellern belegt.
IV,17. Über das Wesen einiger Präpositionen, bei denen es befremdlich und unverständig erscheint, sie bei Zusammensetzung mit Zeitwörtern zu dehnen und lang auszusprechen. Beleg durch mehrere Beispiele und Gründe.
IV,18. Einige aus den Jahrbüchern entlehnte, merkwürdige Begebenheiten von dem älteren P. Africanus.
IV,19. Welche schriftliche Bemerkung sich in M. Varros "Intelligenzblatt (in logistorico)" über Beschränkung der Nahrung bei noch ganz kleinen Kindern findet.
IV,20. Strenge Verweise vonseiten der Sittenrichter für solche, welche sich beim Verhör unzeitige Späße erlaubt hatten. Ferner Beschlussnahme über die Straferkenntnis auch für einen, der vor demselben Richterstuhl (der Zensoren) stand und zu gähnen gewagt hatte.
Fünftes Buch
V,1. Wie der Philosoph Mußonius die Gewohnheit tadelt und verwirft, dass einem Weltweisen während seines Vortrags von seinen durch laute Zurufe und Beifallsausdrücke sich ganz leidenschaftlich gebärdenden Zuhörern Zeichen der Anerkennung erteilt werden.
V,2. Über das (berühmte) Pferd des Königs Alexander, Bucephalas (Ochsenkopf) genannt.
V,3. Was dem Protagoras die Ursache und erste Veranlassung gegeben haben soll, sich den wissenschaftlichen Beschäftigungen mit der Philosophie zuzuwenden.
V,4. Bemerkungen über den Ausdruck: duo et vicesimus (der ein und zwanzigste), der dem gewöhnlichen Manne (vielleicht wohl) unbekannt blieb, sich aber von gelehrten Männern an verschiedenen Stellen in den Schriften gebraucht findet.
V,5. Beißende Antwort, welche der Punier Hannibal scherzweise dem König Antiochus gegeben.
V,6. Über die (verschiedenartigen) Kronen und Kränze als Kriegsbelohnungen; ferner deren Erklärung, was man z. B. unter einer (großen) Triumphkrone (triumphalis) versteht, was unter einer Blockaden (obsidionalis)-, Bürger (civica)-, Mauer (muralis)-, Lager (castrensis)-, Schiffs (navalis)-, Ovations (oder kleinen Trinmph, ovaIis)-Krone, was unter einem Ölzweigkranze (oleaginea).
V,7. Wie geistvoll Gavius Bassus das Wort persona (Larve, Maske) auslegt und wie er die Entstehung dieses Wortes erklärt.
V,8. Rechtfertigung einer Stelle bei Vergil, worin der Grammatiker Julias Hyginus einen (unstatthaften) Sprachfehler ausgeklügelt hatte; ferner Erklärung des Wortes "lituus" und endlich (Auskunft) über die Abstammung dieses Ausdrucks.
V,9. Eine aus den Werken Herodots über den (erst stummen) Sohn des Krösus entlehnte (merkwürdige) Begebenheit.
V,10. Über die (logischen) Schlussarten, welche man auf griechisch; άντιστρέφοντα (umkehrende), bei uns (auf lateinisch): reciproca (zurückwirkende) nennt.
V,11. Dass bei folgendem Schlusssatz des Bias, in Betreff der Verheiratung mit einem Weibe, durchaus nicht an diese Art der Zurückbeziehung (άντιστρέφειν) gedacht werden kann (wie dies bei dem eben erst erwähnten Schlusssatz des Protagoras der Fall war).
V,12. Über die Namen zweier von den Römern verehrten Götter, des Dijovis (Lichtspender) und des Vedijovis (schlimmer, gefürchteter Gott).
V,13. Über die nach alter Römersitte genau eingehaltene Rangordnung bei (gesellschaftlichen, gegenseitigen) Verpflichtungen.
V,14. Von einer gegenseitigen Wiedererkennungsszene zwischen einem Menschen und einem Löwen in Folge einer alten Bekanntschaft miteinander war der gelehrte Apion, mit dem Beinamen Plistonices, wie er schreibt, selbst zu Rom ' Augenzeuge.
V,15. Dass die Ansichten der Philosophen darin auseinandergehen, ob die Stimme ein Körper sei, oder ob sie nicht zu den Körpern gehöre.
V,16. Über die Gesichtswerkzeuge und über Grund und Ursache des Sehens.
V,17. Weshalb die ersten Tage nach den Kalenden, Nonen und Iden für (atri) unheilbringende und unglückliche gehalten wurden und weshalb Viele sich auch vor jedem vierten Tag hüten, der den Kalenden, Nonen und Iden vorausgeht, gleichsam als vor einem (für wichtige Unternehmungen) bedenklichen und von böser Vorbedeutung.
V,18. Inwiefern der Begriff der Geschichte von dem der Jahrbücher zu unterscheiden ist. Anführung einer auf diesen Unterschied bezüglichen Schriftstelle aus dem ersten Buche der (ausführlichen) Geschichte des Sempronius Asellio.
V,19. Über die doppelte Art der Annahme an Kindes statt, wenn sie "adoptio", oder wenn sie "arrogatio" heißt, und inwiefern sich diese beiden Arten von einander unterscheiden. Ferner genaue, nähere Angabe, wie das Gesuch wörtlich lauten musste, wenn einer bei der Ankindung (von mündigen und Selbständigen) in Betreff des Ansuchens zur Bestätigung dieses Arrogationsaktes die nötige Anfrage an das Volk (durch den Pontifex Maximus) stellen lässt.
V,20. Welchen lateinischen Ausdruck Capito Sinnius zur Bezeichnung^ des Wortes "soloecismus" gebraucht hat, welche Bezeichnung aber die alten Lateiner dafür gehabt hätten; wie endlich derselbe Capito Sinnius das Wort "soloecismus" wörtlich erklärte.
V,21. Dass die, welche sich der Wortformen: "pluria" und "compluria" und "compluriens" bedienen, sieh nicht fehlerhaft ausdrücken, sondern echt lateinisch.
Sechstes Buch
VI,1. Einige aus den Jahrbüchern entlehnte, merkwürdige Begebenheiten über den älteren P. Scipio Africanus (und Bericht über ein Wunderzeichen vor seiner Geburt).
VI,2. Über einen schmählichen Irrtum des Caesellias Vindex, den ich in seiner Schrift fand, welche er unter dem Titel verfasste: Sammlung und Erläuterung "von alten^Ausdrucksweisen".
VI,3. Was Tullius Tiro, der Freigelassene des Cicero an der Rede auszusetzen hatte, welche M. Cato zugunsten der Rhodier im Senat hielt; ferner Bescheid auf diesen Tadel.
VI,4. Welche Art von Sklaven, wie der juristische Schriftsteller Caelius Sabinus schreibt, bei ihrem Verkauf gewöhnlich einen Hut trugen (pileatos venundari) und aus welcher Ursache (dies geschah); ferner welche Sklaven, nach althergebrachter Weise, unterm Kranze zum Verkauf kamen (d. h. mit einem Kranz auf dem Kopfe, sub Corona venire); endlich was der Ausdruck: sub Corona (unterm Kranze) bedeuten soll.
VI,5. Höchst merkwürdige Erzählung von dem berühmten Schauspieler Polus.
VI,6. Schriftliche Bemerkung des Aristoteles über den (bei einigen lebenden Wesen) von Natur bestimmten Ausfall einiger Sinneswerkzeuge.
VI,7. Ob man bei den Wörtern: "affatim" (zur Genüge, hinlänglich), gleichwie "admodum" (nach dem gehörigen Masse) die erste Silbe scharf betont auszusprechen habe; ferner einige eingehende Erörterungen über die Betonungen einiger anderer Wörter.
VI,8. Eine fast unglaubliche Erzählung über die Liebe eines Delphins für einen Knaben, als Gegenstand seiner Zuneigung.
VI,9. Dass viele alte Schriftsteller nicht, wie es nachher der Sprachgebrauch in Aufnahme brachte, gewisse Perfektformen durch Einschaltung eines o oder u in die erste (Reduplikations-) Silbe, sondern (durch ein c gebildet und) gesagt haben: peposci (ich habe gefordert), memordi (ich habe gebissen), pepugi (ich habe gestochen), spepondi (ich habe gelobt), cecurri (ich bin gelaufen) und dass sie diese Perfektform ganz nach Art und Weise der griechischen Vorschrift gebildet haben. Außerdem noch die Bemerkung, dass sehr berühmte Gelehrte von dem Zeitwort descendo (ich steige herab) im Perfekt nicht descendi, sondern descendidi sagten.
VI,10. Dass man das Wort: usucapio (Eigentumsrechtergreifung im Nominativ) als ein einziges Wort zusammengezogen braucht; ebenso sei in derselben Wortformation: pignoriscapio (Pfandnehmung, Pfändung) verbunden als ein Wort betrachtet worden.
VI,11. UMS weder „levitas", noch „nequitia" eigentlich diejenige Bedeutung haben, in der sie in der gewöhnlichen Umgangssprache gebraucht werden.
VI,12. Über die mit langen (bis über die Hände reichenden) Ärmeln versehenen Tuniken (d. h. Unterkleider, Schoßwesten). Wie P. Africanus dem Sulpicius Gallus die Benutzung solcher Kleidungsstücke zum Vorwurf macht.
VI,13. Welcher Bürger von Cato „classicus** genannt wurde, und wer unter der Bezeichnung "infra classem" verstanden wurde.
VI,14. Über die (allgemein angenommenen) drei Stilarten und über die drei Philosophen, welche von den Athenern an den römischen Senat abgesandt wurden.
VI,15. Mit wie strenger Ahndung man nach gesetzlichem Herkommen unserer Vorfahren gegen Diebe verfuhr; ferner welches schriftliche Gutachten sich bei Mucius Scaevola findet über die Benutzung einer Sache, die unter der Voraussetzung ihrer (guten) Instandhaltung überlassen oder geliehen worden war.
VI, 16. Auszug einer Stelle aus des M. Varro Satire, welche die Aufschrift führt: „über Esswaren" mit besonderer Berücksichtigung ausländischer Leckerbissen. Ferner Beigabe einer Stelle des Euripides, worin der Dichter die ausschweifende Gaumenlust schwelgerischer Leckermäuler in die (nötigen) Schranken zurückweist.
VI,17. Unterhaltung gepflogen mit einem Grammatiker, der voll Selbstüberhebung und Unwissenheit, in Betreff der Bedeutung des Wortes "obnoxius" und über den Ursprung dieses Ausdrucks.
VI,18. Über (die gewissenhafte) Beobachtung und Überwachung in der Heilighaltung des Eides bei den Römern; und nebenbei über die zehn Gefangenen, die Hannibal nach Rom sendete, nachdem von ihnen (vorher) ein Eid war geleistet worden, (wieder zurückkehren zu wollen).
VI,19. Eine den Annalen entlehnte Erzählung über die Hochherzigkeit des Volkszunftmeisters Tiberius (Sempronius) Gracchus, des Vaters der (beiden) Gracchen (der dem allgemeinen Besten seine Privatfeindschaft opferte); nebst Mitteilung des Wortlauts von den (beiden) Gutachten der Volkszunftmeister.
VI,20. Dass Vergil an einer Stelle in seinem Gedicht über den Ackerbau (den Ortsnamen) "Nola" ausstrich und dafür (das Wort) "ora" einschaltete, aus Ärger, dass ihm von den Nolanern der Nießbrauch ihres Wasser (-Regals) versagt worden war; dann nebenbei noch einige andere Bemerkungen über den wohltuenden Zusammenklang von (zwei) Vokalen.
VI,21. Warum man mit den beiden Redensarten: "quoad vivet“ und "quoad morietur" ganz eine und dieselbe Zeit bezeichnen kann, da sie doch ans zwei ganz entgegengesetzten Begriffen gebildet sind.
Siebtes Buch
VII,1. Wie Chrysippus denen antwortete, welche das Bestehen einer Vorsehung leugneten.
VII,2. Wie (Chrysippus) zwar die Macht und Unvermeidlichkeit des Schicksals bestimmt anerkannte, jedoch aber auch bekräftigte, dass uns (stets) eine freie Wahl in allen unsern Entschließungen und Urteilen zustehe.
VII,3. Eine aus den Geschichtsbüchern des Tubero entlehnte Stelle von einer ganz ungeheuer langen Schlange.
VII,4. Welche ungewöhnliche Erzählung über den von den Karthagern gefangenen Atilius Regulus wir der Aufzeichnung desselben Tubero verdanken; desgleichen auch, was Tuditanus über denselben Regulus schriftlich berichtet hat.
VII,5. Wie der Rechtsgelehrte Alfenus bei Auslegung einiger alter Ausdrücke sich irrte.
VII,6. Dass dem Vergil, weil er mit den Worten: Daedali pennae (des Daedalos Schwingen) das Beiwort "raepetes" in Verbindung brachte, ein (nur) ungerechter und unpassender Vorwurf von Seiten des Julius Hyginus gemacht worden sei; dabei auch die Bemerkung, was man unter "aves praepetes" verstehe, und endlich, welche Vögel von Nigidius (Figulus) "inferae" genannt wurden.
VII,7. Über die Acca Larentia und die Gaja Taracia und dann noch über den Ursprung von dem Priesterbund der Arvalbrüder.
VII,8. Einige erwähnenswerte Aufzeichnungen (edler Züge) aus dem Leben des Königs Alexander und des F. (Cornelius) Scipio (Africanus des Älteren.
VII,9. Eine ans den Jahrbüchern des L. Piso entlehnte Stelle betreffend eine ganz reizende, geschichtliche Erzählung.
VII,10. Erzählung von der außerordentlichen Lernbegierde des Sokratikers Euklid, durch dessen Beispiel Taurus seine jugendlichen Schüler immer zu eifrigen, emsigen Streben nach Weisheit aufzumuntern pflegte.
VII,11. Eine Stelle aus der Rede des Q. Metellus Numidicus, deren Erwähnung ich deshalb für zweckmäßig halte, weil sie auf die Verpflichtung hinweist, sich im Leben (eine gewisse Mäßigung und Kaltblütigkeit und dadurch) seine (sittliche) Würde und sein Ansehen zu bewahren.
VII,12. Dass weder das wort "testamentum", wie Servius Sulpicius meint, noch "sacellum", wie C. Trebatius will, zusammengesetzte (Doppel-) wörter, sondern dass das eine nichts ist, als eine Stammwortverlängerung von "testatio", das andere Wort aber der Verkleinerungsbegriff von "sacrum" ist.
VII,13. Über kurze (absonderliche) Fragen, welche (gewöhnlich) während des Gastmahls beim Weltweisen Taurus verhandelt wurden, und denen man den Namen "Tischunterhaltung (quaestiunculae symposicae)" gab.
VII,14. Dass von den Philosophen bei der Bestrafung von Vergehen drei (verschiedene) Verfahrensarten angegeben worden sind; dann weshalb Plato nur zwei von ihnen ausdrücklich namhaft gemacht hat und nicht drei.
VII,15. Ob in dem Worte "quiesco" der Vokal „e" kurz oder lang ausgesprochen werden muss.
VII,16. (Bemerkung,) dass das Wort "deprecor" vom Dichter Catull zwar ungewöhnlich, aber trotzdem passend und zweckentsprechend angewendet wurde; dann über die Bedeutung dieses Wortes nach Beispielen aus alten Schriftwerken.
VII,17. Wer überhaupt zuerst eine Lesebibliothek gründete und sie zur öffentlichen Benutzung freigab; wie hoch sich, vor der Niederlage durch die Perser, zu Athen die Anzahl der Bücher in den öffentlichen Bibliotheken belief.
Achtes Buch
VIII,1. Ob es richtig sei zu sagen: hesterna noctu (in der gestrigen Nacht), oder falsch; was die Meinung der Sprachkundigen über diese Ausdrucksweise nach sprachgebräuchlicher Überlieferung; desgleichen, dass die Decemvirn (Zehnmänner) in dem Zwölftafelgesetz sich des Ausdrucks nox für noctu bedienten.
VIII,2. Über zehn Ausdrücke, die mir Favorinus angab, welche von den Griechen zwar gebraucht wurden, aber (eigentlich) doch falsch und sprachwidrig seien; wie ich ihm ebenfalls eine gleiche Anzahl Wörter namhaft machte, welche man im öffentlichen, gewöhnlichen Verkehr von solchen, die lateinisch sprechen (d. h. von echten, geborenen Römern täglich), hört, obgleich es durchaus nicht gut lateinische Ausdrucke sind, ja selbst nicht einmal in den Schriften der Alten sich nachweisen lassen.
VIII,3. Wie ich Ohrenzeuge war, als der Weltweise Peregrinus einen römischen Jüngling aus dem Ritterstande hart anließ, weil er teilnahmslos neben ihm stand und beständig gähnte. Und sein Blick fiel auf einen, der beständig gähnte und auf die überaus entartete Verschwommenheit seines (ganzen) geistigen und körperlichen Wesens.
VIII,4. Dass der höchst berühmte Geschichtsschreiber Herodot eine nicht ganz zutreffende Behauptung aufstellt, wenn er sagt, dass unter allen Bäumen nur allein die Fichte, wenn sie beschnitten worden, nie wieder neue Schösslinge treibe (und absterbe); desgleichen eine nicht genug von ihm geprüfte, aber doch für ausgemacht angenommene Beobachtung über (das) Regen(wasser) und über den Schnee.
VIII,5. Was Vergil wohl mit den Worten sagen will: caelum stare pulvere (sc. vident, d h, sie sehen) den Himmel stehen in Staub) und was Lucilius mit den Worten meint: pectus sentibus stare (die Brust von Dornen strotzen).
VIII,6. Dass es keineswegs ratsam sei, wenn man nach einem geringen Zwiespalt sich wieder ausgesöhnt hat, durch gegenseitige Auseinandersetzungen Rechenschaft zu verlangen; ausführlicher Vortrag Taurus über diesen Punkt, wie auch Auszug einer Stelle aus dem Werke des Theophrast (περί της φιλίας, über die Freundschaft); endlich Empfindungen (und Gedanken) des M. Cicero über das Gefühl der Freundschaft, mit Beifügung dessen eigener Worte.
VIII,7. Betrachtungen und Wahrnehmungen über das Wesen und die Erscheinung des Gedächtnisses, entlehnt einem Buche des Aristoteles, welches die Aufschrift trägt: ,"περί μνήόμης" (über das Gedächtnis)"; desgleichen hier auch noch anderweitige, teils aus Büchern, teils vom Hörensagen angemerkte Beobachtungen und Mitheilungen über (vorkommende,) überströmende Fülle, oder Verlust dieses (geistigen Vermögens).
VIII,8. Was mir zufälliger Weise begegnete, als ich den Versuch wagte, einige Stellen Platos ins Lateinische zu übersetzen.
VIII,9. Dass der Philosoph Theophrast, der beredteste seines ganzen Zeitalters (plötzlich) von einer (namenlosen) Ängstlichkeit ergriffen wurde, und, als er im Begriff stand, einige Worte an das Athener Volk zu richten, stecken blieb; ferner, dass ganz dasselbe (Missgeschick) dem Demosthenes begegnete, als er vor dem König Philipp den Sprecher machen sollte.
VIII,10. Mitteilung eines Streites, den ich in einer eleusinischen Stadt hatte mit einem (protzigen) geckenhaft aufgeblasenen Grammatiker, der von den Wandelzeiten der Zeitwörter (in der Sprachlehre) und von (den Anfangsgründen und) der Kindheit angehörenden Übungen nicht die geringste Kenntnis hatte, trotzdem aber durch den Dunst unverständlicher Sätze und durch andere Popanzereien (und Mummenschanz, formidiues) die Herzen unwissender Hörer berückte und verblüffte.
VIII,11. Welch launige Antwort Sokrates seinem Weibe Xanthippe erteilte, als sie ihn mit Bitten bestürmte, für die Tafelfreuden während des Bacchusfestes doch (einmal) einen reichlicheren Aufwand zu gestatten.
VIII,12. Was die in den Schriften der Alten häufig vorkommende Ausdrucksweise "plerique omnes (meist alle)" bedeutet und dass dieselbe von den Griechen entlehnt scheint.
VIII,13. Dass der bei den Afrikanern gebräuchliche Ausdruck "cupsones" nicht ein phönizisches, sondern ein griechisches Wort sei.
VIII,14. Drolliger Wortwechsel des Philosophen Favorin gegen einen lästigen, vorlauten Menschen, der (ein Langes und Breites) über den Doppelsinn einiger Wörter sprach; ferner über einige aus dem Dichter Naevios und Cn. Gellius ungebräuchlich angebrachte Ausdrucke; endlich noch Nachforschungen vonseiten des P. Nigidius (Figulus) über Ableitung einiger Wörter.
VIII,15. Wie schimpflich der Dichter Laberius (wegen seines Freimutes) vom C. Caesar behandelt wurde, mit Beifügung der auf die schimpfliche Behandlung bezüglichen Verse desselben Laberius.
Neuntes Buch
IX,1. Schriftliche Mitteilung des Q. Claudius Quadrigarius im 19. Buche seiner "Jahrbücher" in Bezug auf den Grund, weshalb jeder aufwärts entsendete Wurf (oder Schuss) richtiger und sicherer bewirkt werde und (ein solcher Richtungsstoß leichter) ausführbar sei, als der abwärts gesendete.
IX,2. Mit welcherlei Ausdrücken Herodes Atticus einem Menschen eine Rüge erteilte, welcher durch sein angenommenes (falsches) Wesen und Kleidung sich den Namen und das Aussehen eines Philosophen frech anmaßte.
IX,3. (Berufungs-) Brief des Königs Philippus, in Betreff seines neugeborenen Sohnes Alexander, an den Philosophen Aristoteles.
IX,4. Über ungeheuerliche Wunderdinge bei (fremden) wilden Völkern; desgleichen über unheilvolle, Verderben bringende Behexungen; endlich noch von Weibern, die plötzlich in Männer verwandelt worden.
IX,5. Verschiedene Ansichten der hervorragendsten Philosophen über die Art und das Wesen der Wollust; Ausspruch des Philosophen Hierocles, wodurch er die Lehrsätze Epikurs einem scharfen Tadel unterzog.
IX,6. Wie die erste Silbe des von (seinem Stammwort) "ago" hergeleiteten Frequentativum rhythmisch auszusprechen sei.
IX,7. Über das Sichumdrehen der Blätter am Olivenbaum zur Winter- und Sommer-Sonnenwende und über das Mitklingen einiger (nicht berührter) Saiten beim Anschlag anderer.
IX,8. Dass es unumstößlich wahr sei, dass der, welcher viel hat, auch um so mehr brauche; ferner kurzgefasster feiner Gedanke des Philosophen Favorin über diese Ansicht.
IX, 9. Welches Verfahren stattfinden soll in Ansehung einer Übersetzung von Stellen, die ganz echt griechisch gedacht sind; ferner über einige Verse Homers, die Vergil teils gut und passend, teils ungeschickt übersetzt haben soll.
IX,10. Wie Annaeus Cornutus durch seinen unflätigen und widerlichen Tadel die Verse Vergils verunglimpfte, worin der Dichter züchtig und mit viel Geschick das (eheliche) Beisammenliegen der Venus mit Vulkan erwähnt.
IX,11. Über den Valerius Corvinus und weshalb er "Corvinus" hieß.
IX,12. Über (einige) Wörter, welche in doppelter, entgegengesetzter und zurückwirkender (reziproker, d. h. bald aktiver, bald passiver) Bedeutung gebraucht werden.
IX,13. Wörtliche Erzählung aus dem Geschichtswerke des Claudius Quadrigarius, worin des Manlius Torquatus, eines edlen Jünglings Kampf geschildert wird, wozu ihn ein feindlicher Gallier herausforderte.
IX,14. Dass derselbe Quadrigarius sich richtig lateinisch ausgedrückt hat, da er im Genitiv sagte: (hujus) facies; fernerweitige Beigabe über ähnliche Abbeugungen von Hauptwörtern (der vierten Deklination).
IX,15. Über die Gattung von Streitpunkten, welche auf griechisch άπορον (unerklärbar) genannt wird.
IX,16. Dass dem höchst gelehrten Plinius Secundus ein Fehler entging und verborgen blieb in der Beweisführung, welche die Griechen mit dem Ausdruck άντιστρέφον (zurückbezügliche Schlussart) bezeichnen.
Zehntes Buch
X,1. Ob es heißen müsse "tertium consul oder tertio"; und auf welche Weise nach Ciceros Rat Cn. Pompeius den fraglichen Zweifel in der Wahl der richtigen Form umging, als er bei der bevorstehenden Einweihung des Theaters, an diesem Gebäude seine Amtswürden (inschriftlich) anbringen zu lassen beabsichtigte.
X,2. Überlieferter Bericht des Aristoteles über eine (höchstmögliche) Kinderzahl bei einer Niederkunft.
X,3. Angestellter Vergleich und Zusammenstellung einiger merkwürdiger Stellen aus den Reden des G. Gracchus, des M. Cicero und des M. Cato.
X,4. Höchst geistreiche Belehrung vonseiten des P. Nigidius, dass die Wortbenennungen nicht willkürlich gemacht, sondern auf ganz natürliche Art entstanden seien.
X,5. Ob "avarus" (geldgierig, geizig) ein einfaches Wort ist, oder ein zusammengesetztes, Doppeltes, nach der Ansicht des P. Nigidius (Figulus).
X,6. Wie der Tochter des Appius Caecus (des Blinden), einer angesehenen Frau wegen ihrer sehr unüberlegten Äußerung von den Volksädilen eine (bedeutende) Geldstrafe zuerkannt wurde.
X,7. Wie ich mich erinnere, schreibt M. Varro, dass unter den Flüssen, welche außerhalb des Römischen Reiches fließen, der größte der Nil sei, dann komme als zweiter die Donau (Hister), dann als nächster die Rhone (Rhodanus).
X,8. Dass unter die schimpflichen Strafen beim Militär, wodurch (lässige und dumme) Soldaten (wohltätig angeregt oder) bestraft werden sollten, auch das Aderlassen gehörte habe; ferner, was wohl die Ursache einer derartigen Züchtigung (gewesen) zu sein scheine.
X,9. Nach welchen Anordnungen und nach welcher Eigentümlichkeit eine römische Schlachtreihe aufgestellt zu werden pflegte, und was für Ausdrucke es gibt, um alle die möglichen Aufstellungsarrangements näher zu bezeichnen.
X,10. Was wohl die Ursache (von der Sitte und Gewohnheit) sein mag, weshalb' die alten Griechen sowohl, als auch die Römer den Ring an dem Finger der linken Hand getragen haben, der dem kleinsten Finger am nächsten ist.
X,11. Was das Wort "mature'' bedeute, und über die Beziehung (und Verwendung) dieses Ausdrucks; ferner, dass eine Menge Menschen sich desselben in einer uneigentlichen Bedeutung bedienen; endlich dabei auch noch (die Bemerkung), dass das Wort "praecox" bei seiner Abbeugung (im Genitiv) "praecocis" bildet und nicht "praecoquis".
X,12. Über (Verbreitung von) Wundermärchen, deren Erfindung Plinius Secundus höchst unwürdigerweise dem Philosophen Demokrit zur Last legt; ferner noch über künstliche Nachahmung einer fliegenden Taube (von Holz).
X,13. Auf welche Art sich die Alten der Ausdrucksweise bedienten: "cum partim hominum".
X,14. In welcher Wortverbindung sich Cato der Ausdrucksweise bedient habe: "iniuria mihi factum itur" (d. h., man geht damit um, mir ein Unrecht zuzufügen).
X,15. Über die religiösen Gebräuche des Flamen Dialis und seiner Gemahlin. Beifügung einer Stelle aus dem Edikt des Prätors, worin es ausdrücklich heißt, dass weder eine vestalische Jungfrau, noch ein Flamen Dialis zum Schwur gezwungen werden könne und dürfe.
X,16. Welche Versehen Julius Hyginus im 6. Buche Vergils rügte, als (tatsächliche) Verstöße bezüglich der römischen Geschichte.
X,17. Weshalb, und wodurch der Philosoph Demokrit sich seines Augenlichts beraubte; ferner Erwähnung der darauf bezüglichen, sehr natürlich und allerliebst verfassten Verse des Laberius (mit der Nutzanwendung auf einen Geizigen).
X,18. Geschichtliche Erzählung von der Königin Artemisia und von dem (ausgeschriebenen) Wettkampf, der bei dem (berühmten) Grabmal Ihres Gemahls Mausolus stattfand und an dem sich die berühmtesten Schriftsteller beteiligt haben sollen.
X,19. Dass ein (von uns) begangener Fehler sich nicht rechtfertigen und entschuldigen lasse durch Berufung auf ähnliche Fehler, welche auch noch andere sich haben zuschulden kommen lassen; dann noch Erwähnung einer darauf bezüglichen Stelle aus einer Rede des Demosthenes.
X,20. Was man unter dem Worte "lex'' verstehe, was unter "plebisscitum'' was unter "Privilegium'' und in wie weit sich alle diese Ausdrücke voneinander unterscheiden.
X,21. Weshalb M. Cicero im Allgemeinen die Ausdrücke: "novissime" und „novissimus" geflissentlichst vermieden hat.
X,22. Auszug einer Stelle aus Platos Dialog, "Gorgias" überschrieben, über Vorwürfe, die nur auf die Scheinphilosophie Bezug haben, womit aber unüberlegt gleich auf alle Philosophen nur solche losziehen, welche die Vorteile der wahren Philosophie leugnen (oder verkennen).
X,23. Eine Stelle aus einer Rede des M. Cato über die Lebensweise und Sitten der Frauen im alten Rom und beiläufige Bemerkung, dass einem Ehemann das Recht zustand, sein im Ehebruch ertapptes Weib (auf der Stelle) zu töten.
X,24. Dass alle, die sich eines feinen Stils befleißigten, nicht nach der jetzigen Volkssprache sich richteten, sondern (stets) "die pristini'' und "die quarti" und „"ie quinti" gesagt haben.
X,25. Benennungen von Pfeilen, von Wurfgeschossen, von Hieb- und Stichwaffen, und nebenbei auch noch Ausdrücke für Wasserfahrzeuge, die sich nachweislich in den Werken der Alten genannt finden.
X,26. Ungerechter Vorwurf, der vom Asinius Pollio dem Sallust deshalb widerfährt, weil er das Überschiffen über das Meer (transfretationem) mit "transgressus (Hinübergang)" ausdrückte und die, welche zu Schiff über das Meer gezogen waren (qui transfretassent) als "transgressi (Hinübergegangene)" bezeichnete.
X,27. Erzählung über das römische und karthagische Volk, und dass beide Völker sich beinahe an Macht gleichstanden.
X,28. Auszug aus dem Geschichtswerke des Tubero über die Abgrenzung der (drei verschiedenen) Altersstufen: der Kindheit (pueritia), der Jugend (juventa) und des Alters (senecta).
X,29. Dass die Partikel „atque" nicht allein zur engen (Rede-) Verbindung dient, sondern auch eine weitere Bedeutung hat.
Elftes Buch
XI,1. Über den Ursprung des Namens "Italia"; über die auferlegte, sogenannte höchste Strafe (suprema multa) und über den Ursprung und die Ableitung des Wortes "mu1ta"; weiter noch über das aternische Gesetz und was man endlich in alten Zeiten gewöhnlich unter dem Ausdruck: "multa minima" (niedrigste Strafe) verstand.
XI,2. Wie das Wort "elegantia** bei den älteren Schriftstellern nicht (in gutem Sinne) von einem einnehmenden (gefälligen) Wesen, sondern von zu glänzendem (und zu großem) Aufwand in Kleidung und Lebensweise gesagt wurde, und wie dieser Ausdruck (nur im schlimmen Sinne) zur Bezeichnung eines Fehlers genommen wurde.
XI,3. Welcherlei und wie groß die Mannigfaltigkeit der Partikel "pro*' (in ihren Bedeutungen) ist; über Beispiele dieser ihrer Mannigfaltigkeit.
XI,4. In wie weit Q. Ennius bei Nachahmung der dichterischen Stellen des Euripides sein Vorbild erreichte.
XI,5. Einige kurze, flüchtige Bemerkungen über die Pyrrhonier und Akademiker und über den Unterschied zwischen diesen (beiden) philosophischen Sekten.
XI,6. (Behauptung) dass zu Rom die Frauen nie beim Herkules, noch die Männer beim Castor geschworen hätten.
XI,7. Dass man sich niemals ganz veralteter und schon verjährter und abgekommener Wörter bedienen soll.
XI,8. Des M. Cato freie Meinungsäußerung über den Albinus, der als Römer eine römische Geschichte in griechischer Sprache verfasste, vorher sich aber (in seiner Vorrede) wegen der Unerfahrenheit in dieser ihm, als einem Römer, fremden Sprache, Schonung und Nachsicht erbittet.
XI,9. Eine Erzählung, die sich in den Schriften des Critolaus berichtet findet, über eine milesische Gesandtschaft und über (eine Bestechung des Redners) Demosthenes.
XI,10. Dass G. Gracchus in einer seiner Reden die vorhin erwähnte Begebenheit dem (berühmten, athenischen) Redner Demades zuschreibt, nicht aber dem Demosthenes und es wird (deshalb auch gleich) des G. Gracchus eigener Wortlaut angezogen.
XI,11. Stelle aus P. Nigidius, wo er behauptet, dass ein Unterschied stattfinde, zwischen "mentiri" (was so viel bedeuten soll, als unser: anlügen) und "mendacium dicere" (unser: nachlügen sein soll).
XI,12. Nach der Behauptung des Philosophen Chrysippus ist jedes Wort (seiner Bedeutung nach) zweideutig und zweifelhaft; nach der Meinung des Diodor dagegen ist kein Wort zweideutig.
XI,13. Urteil des T. Castricius über die sonderbare Ausdrucksweise einer Stelle des G. Gracchus; ferner Beweis, dass diese Stelle ohne allen Vorteil für den Gedanken (ausgefallen) sei.
XI,14. Besonnene und außerordentlich schlagende Antwort des Königs Romulus in Betreff des (massigen) Weingenusses.
XI,15. Über die Wörter "ludibundus" und "errabundus" und über ähnliche Wortverlängerung (durch Ansetzen dieser Endung); ferner, dass Laberius gerade so das Wort "amarabundus" (liebegeneigt, liebessüchtig, nicht vom Verbum, sondern vom Substantivum abgeleitet) gesagt hat, wie man "ludibundus" und "errabundus" gebraucht; endlich noch, dass Sisenna nach dem Beispiel eines derartigen Wortes eine neue, gleiche Wortform gebildet hat.
XI,16. Wie schwer es sei, gewisse griechische Ausdrucke lateinisch zu übersetzen, wie z. B. das griechische Wort: πολυπραγμοσύυη (geschäftige Neugierigkeit, vorwitzige, zudringliche Geschäftigkeit, mit welcher sich manche Leute in Dinge mengen, die sie nichts angehen).
XI,17. Was in den alten Praetorenedikten die Worte zu bedeuten haben: "qui flumina retanda publice redempta habent (d. h. welche die Flussbett -Entreutung (oder Reinigung) zu Nutzen des Staates gegen Bezahlung übernommen haben).
XI,18. Mit welcher Strafe der athenische Gesetzgeber Draco in seinem für das athenische Volk verfassten Gesetzen die Diebe belegte; dann, mit welcher Strafe später Solon; mit welcher ebenso unsere Decemvirn, welche die zwölf Tafelgesetze verfassten; auch fernerweitige Beifügung, wie bei den Ägyptern der Diebstahl erlaubt und gestattet war, das Diebeshandwerk aber bei den Lacedämoniern förmlich absichtlich eingeführt war und als nützliche Übung fleißig gepflegt wurde; endlich außerdem noch merkwürdiger Ausspruch des M. Cato über die Bestrafung der Diebe.
Zwölftes Buch
XII,1. Gelehrte Abhandlung des Philosophen Favorin, wobei er einer vornehmen Frau den Rat erteilte, dass er es für die (heiligste) Pflicht einer Mutter halte, die Kinder, die sie zur Welt gebracht habe, nicht durch die Milch gedungener Ammen aufziehen zu lassen, sondern mit ihrer eigenen (Mutter-) Milch selbst zu stillen.
XII,2. Wie oberflächlich und leichtsinnig Annaeus Seneca bei seinem Urteil verfuhr, welches er über Q. Ennius und M. Tullius (Cicero) fällte.
XII,3. Auf welche Weise der Ausdruck "lictor" sich bildete und entstand; ferner Anführung der verschiedenen Ansichten des Valgius Rufus und des Tullius Tiro (des Freigelassenen von M. Tullius Cicero, über den Ursprung dieser Benennung).
XII,4. Einige aus dem 7. Buche der Chronik (der Jahrbücher) des Q. Ennius entlehnte Verse, worin der Charakter und das feine (rücksichtsvolle) Benehmen eines geringeren Mannes gegen einen höhergestellten Freund beschrieben und erklärt wird.
XII,5. Unterhaltung des Philosophen Taurus über die Art und Weise, wie man nach den Grundsätzen der Stoiker den Schmerz ertragen müsse.
XII,6. Über das (Silben-) Rätsel (aenigma).
XII,7. Weshalb der Prokonsul Cn. Dolabella die Entscheidung über eine des Giftmordes geständige Missetäterin an die Mitglieder des (höchsten Gerichtshofes in Athen, des) Areopags verwies (und dessen weises Urteil über diesen Fall).
XII,8. Denkwürdige Beispiele von Aussöhnung zwischen berühmten Männern.
XII,9. Welche Wörter doppelsinnig genommen werden und dass auch das Wort "honos" in zweifachem Sinne gesagt worden sei.
XII,10. Dass das Wort „aeditumus (Tempelhüter, Küster)" ein rein lateinisches Wort sei.
XII,11. Dass sich die in einem gewaltigen Irrtum befinden, die in der zuversichtlichen Hoffnung und Voraussetzung des Verborgenbleibens sündigen, da an ein ewiges Verheimlichen eines Fehltritts und einer Sünde nicht gedacht werden könne. Ferner gelehrte Abhandlung des Weltweisen Peregrinus über diesen Gegenstand nach einem (darauf bezüglichen) Ausspruch des Dichters Sophokles.
XII,12. Des M. Cicero witzige Antwort, wodurch er die (gerechte) Beschuldigung einer von ihm offenbar begangenen Lüge (zurzeit) von sich abzuweisen verstand.
XII,13. Was man unter "intra Kalendas" zu verstehen habe, ob es so viel heißt, als "ante Kalendas (vor dem Ersten)", oder "Kalendis (während des Ersten)", oder beides zugleich. Fernerweitige Bemerkung, was in einer Rede des M. Tullius (Cicero) unter folgenden Ausdrücken zu verstehen sei: intra Oceanum und intra montem Taurum und was unter dem in einem seiner Briefe sich vorfindenden Ausdruck: intra modum.
XII,14. Welche Bedeutung und welchen Ursprung das Wörtchen "saltem" hat.
XII,15. Dass Sisenna in seinen Geschichtsbüchern sich öfters dergleichen Adverbialendungen bediente, als da sind: "celatim'' (heimlicherweise), "vellicatim'' (rupf- und stückweise, brockenhaft), "saltuatim" (sprungweise.
Dreizehntes Buch
XIII,1. Sehr sorgfäldge Untersuchung über die Stelle des M. Tullius (Cicero) in seiner ersten (philippischen) Rede gegen den Antonius: multa antem impendere videntar praeter naturam etiam praeterque fatum; anderweitige Abhandlung, ob die beiden Wörter: "fatum" und "natura" einen und denselben Begriff angeben, oder jedes einen anderen.
XIII,2. Über eine zu Tarent gepflogene, freundschaftliche Unterredung zwischen den beiden Dichtern Pacuvius und Accius.
XIII,3. Ob bei den beiden Wörtern: "necesseitudo" und "necessitas" eine Verschiedenheit in der Bedeutung vorliegt.
XIII,4. Abschriften (Kopien) von einem Briefe des Königs Alexander [an seine Mutter Olympia und von ihrer artigen und klugen Rückantwort an ihren königlichen Sohn].
XIII,5. Über die (drei) Weltweisen: Aristoteles, Theophrastus und Menedemus; ferner über die ausgesucht zarte Zurückhaltung, welche Aristoteles bei der Wahl (und bei dem Vorschlag) seines Nachfolgers im Lehramt beobachtete.
XIII,6. Welches Ausdrucks sich die alten Lateiner für die Bezeichnung des griechischen Wortes; "προσψδίασ" (prosodiae) bedienten, und dass unter den Älteren auch weder Römer, noch Attiker (Griechen) sich des Ausdrucks "barbarismus'' bedienten.
XIII,7. Verschiedene Ansicht Homers in seiner Dichtung und des Herodot in seiner Geschichte über eine Eigentümlichkeit bei Löwinnen.
XIII,8. Dass es ein kluger und sinnreicher Ausspruch des Dichters Afranius war, die Weisheit eine Tochter der Erfahrung und des Gedächtnisses zu nennen.
XIII,9. Ansicht des Tullius Tiro in seinen "gesammelten Bemerkungen" über die mit den Namen "suculae" und "hyades" bezeichneten Sterne.
XIII,10. Was nach dem Ausspruch des Labeo Antistius die Grundbedeutung und Abstammung έτυμον des Wortes "soror" und nach P. Nigidius die des Wortes "frater'' sein soll.
XIII,11. Welche Anzahl von (Tisch-) Gästen M. Varro für die hinlängliche und schickliche hält; dann (Bemerkungen) über den Nachtisch und über (die guten Bissen beim Nachtisch, d. h.) das Naschwerk.
XIII,12. Dass den Volkszunftmeistern zwar das Recht der Verhaftung zustehe, aber nicht das der Vorladung.
XIII,13. Schriftliche Äußerung, die sich in des M. Varro Büchern "von den Gebräuchen (der Vorzeit) in menschlichen Dingen" findet, über die Frage, ob Ädilen (Stadtaufseher) und Quästoren (Schatzmeister) des römischen Volkes von einem Privatmann vor dem Gerichtshof des Prätors geladen werden können.
XIII,14. Was man unter dem Ausdruck "pomoerium" (pone i. e. post muriam, d. h. hinter dem Maueranger)" verstehe.
XIII,15. Eine Stelle aus den Werken des Augura Messala, worin wir Belehrung finden, was unter den "minores magistratus" zu verstehen sei; ferner, dass der Konsul und Prätor als gegenseitige Amtsgenossen zu betrachten seien; dann noch andere Einzelheiten über Auspizien.
XIII,16. Desgleichen wörtliche Erklärung desselben Messala über den Unterschied zwischen den Redensarten: "ad populum loqui" (zum Volke reden) und "cum populo agere" (mit dem Volke verhandeln); endlich von den obrigkeitlichen Behörden, denen man (die zu haltenden Komitien und Volksversammlungen dadurch hindert, dass man) das versammelte Volk (zu einer andern Volksversammlung) abberuft.
XIII,17. Dass das Wort "humanitas" eigentlich nicht das bedeute, was der große Haufe im Allgemeinen darunter versteht; dass aber die, welche sich sprachrein ausdrücken, dies Wort in seiner eigentlichen Bedeutung angewendet haben.
XIII,18. Was bei M. Cato das alte Sprichwort bedeuten soll: "inter os atque offam" (d. h. zwischen Mund und Bissen, oder: ehe man den Bissen an den Mund bringt, oder: Im Nu).
XIII,19. Dass Plato einen Vers vom Sophokles (fälschlich) dem Euripides zuteilt; ferner, dass sich gleichlautende Verse, nur mit geringen Änderungen bei verschiedenen Dichtern, die zu verschiedenen Zeiten lebten, vorfinden.
XIII,20. Über das Geschlecht und die Namen der porcischen Familie.
XIII,21. Dass von den mustergültigsten Schriftstellern dem angenehmem Klange der Silben und Wörter, welche Wohlklangrücksicht von den Griechen εύφωνία genannt wird, mehr Rechnung getragen worden ist, als den von den Grammatikern aufgestellten Regeln und Vorschriften.
XIII,22. (Ernste) Worte des Rhetors T. Castricius an seine jungen Schüler über ihre nicht anständige Bekleidung und Fußbedeckung.
XIII,23. Die gemeinsamen Gebete, welche nach römischem Religionsgebrauch an die Götter gerichtet werden, finden sich deutlich aufgesetzt in den Büchern der Priester; darin legen sie dem Mars die Neriene bei; endlich, wie es mit der Einführung des Namens Neriene oder Nerio sich verhält.
XIII,24. Allerliebster Vorwurf des M. Cato, der Konsul und Zensor gewesen war, gegen die, welche nur dem Namen, nicht aber der Tat nach weltweise sind (und die Weltweisheit nur als Aushängeschild gebrauchen).
XIII,25. Untersuchung der Frage, was das Wort "manubiae" bedeutet; dann nebenbei noch einige Bemerkungen über die Art und Weise, mehrere Wörter von gleicher Bedeutung aufeinander folgen zu lassen (und zu häufen).
XIII,26. Nach dem Ausspruch des F. Nigidius muss man bei dem Vokativ: "Váleri" die erste Silbe stark betonen; desgleichen einige andere wörtliche Bemerkungen von ihm, welche sich auf eine richtige Schreibart beziehen.
XIII,27. Über einige Verse von Homer und Parthenius, welche Vergil scheint, nachgeahmt zu haben.
XIII,28. Über einen Gedanken des Panätius, den er im 2. Buche (seines Werkes) "über die Pflichten" niedergeschrieben hat, wodurch er jedermann ermahnt, sich für alle Fälle (im Leben) zur Verhütung (und Abwehr) von Widerwärtigkeiten gerüstet und vorbereitet zu halten.
XIII,29. Was Quadrigarius hat ausdrücken wollen mit der Redensart: cum multis mortalibus; ob ein Unterschied und zwar ein großer Unterschied stattfinden würde, wenn er gesagt hätte: com multis hominibus.
XIII,30. Dass das Wort "facies" nicht immer die Bedeutung gehabt habe, in der es jetzt gewöhnlich gesagt wird.
XIII,31. Was die Redensart: "caninum prandium" in einer der Satiren des M. Varro bedeuten soll?
Vierzehntes Buch
XIV,1. Gelehrte Abhandlung des Weltweisen Favorin gegen die (Gaukler), welche sich Chaldäer nennen, und damit prahlen, dass sie imstande seien, aus der Vereinigung (den wesentlichen Beziehungen) und den Bewegungen der Sternbilder und Sterne das Schicksal der Menschen zu weissagen.
XIV,2. Wie sich Favorin, von mir zurate gezogen, ausführlich über die Pflicht eines Richters aussprach.
XIV,3. Ob Xenophon und Plato der (heimlichen) Eifersucht und Feindschaft gegeneinander (mit Recht) dürfen beschuldigt werden.
XIV,4. Wie genau und scharf (begrenzt) Chrysippus das Bild der Gerechtigkeit in harmonischen und malerischen Ausdrücken hingezeichnet hat.
XIV,5. Erzählung eines heftigen Streites zwischen zwei berühmten Grammatikern zu Rom über den Vokativ des Wortes: egregius (ausgezeichneter, vortrefflicher).
XIV,6. Über eine gewisse Gattung anscheinender Kenntnisse, die aber weder ergötzen noch nützlich sind; ferner dabei über Namensänderung einzelner Städte und Länder.
XIV,7. Über die Erklärungsschrift, welche M. Varro selbst eine einleitende (είσαγωγιχόν) nennt und die er dem zum ersten Mal als Konsul ausersehenen C. Pompeius zustellte, über die Obliegenheit bei Zusammenberufung des Senats.
XIV,8. Man hat sich vielfach über die Frage hin- und hergestritten, ob der, wegen des gemeinsamen Bundesfestes der Lateiner gewählte (und zurückbleibende) oberste Stadtverweser die Befugnis habe, den Senat zum Zweck der Beratung zu berufen.
Fünfzehntes Buch
XV,1. Was in des Q. Claudias Jahrbüchern bemerkt steht, dass Holz mit Alaun bestrichen (und getränkt) nicht in Brand gerate.
XV,2. Dass Plato in den Büchern, welche er über die Gesetze verfasste, die Meinung ausgesprochen habe, mitunter seien (auch) die schon etwas reichlicheren und fröhlicheren Weingelage bei (Gelegenheit von) Gastereien durchaus nicht schädlich.
XV,3. Was Cicero von der Partikel ("au") gedacht und geschrieben hat, welche in den beiden Zeitwörtern, "aufugio'* (ich entfliehe) und in "aufero" (ich trage weg) die Anfangssilbe bildet; und ob diese Anfangssilbe in dem Zeitworte "autumo" für dieselbe Präposition gehalten werden müsse.
XV,4. Eine dem Andenken überlieferte Erzählung von dem Ventidius Bassus, einem Manne von (eigentlich) niedriger Herkunft, der zuerst den Sieg über die Parther davongetragen habe.
XV,5. Dass das Wort ,"profligo" (gesprächsweise) von sehr vielen uneigentlich und ungeschickt angewendet werde.
XV,6. Im 2. Buche seiner Schrift: "über den (Nach-)Ruhm'' findet sich bei M. Cicero ein offenbarer Irrtum an der Stelle, wo vom Hector und Ajax die Rede ist.
XV,7. Beobachtung bei hoch bejahrten Leuten, dass, wenn sie so ziemlich im 68. Jahre ihres Alters stehen, gerade dieses Jahr nicht spurlos an ihnen vorübergehe und meist allerhand Beschwerlichkeit, oder Untergang, oder irgendein anderes Unheil (für sie) im Geleit führe; weiter noch Anziehung des Wortlauts einer Stelle aus einem Briefe des erhabenen Augustus an sein Enkelkind Gajus über diese Beobachtung.
XV,8. Stelle aus einer Rede des alten Redners Favorin, betreffend seinen Tadel über den Tafelaufwand, eine Rede, die er hielt, als er zur Annahme des licinischen Gesetzes über die Tafelaufwandsbeschränkung riet.
XV,9. Dass der Dichter Caecilius das Wort frons (Stirn) im männlichen Geschlecht gebraucht hat, nicht (etwa) nach Dichterart, sondern mit wohlweislicher Überlegung und nach Analogie (d. h. regelrecht und sprachgebräuchlich).
XV,10. Über den freiwilligen und wunderlichen Untergang der milesischen Jungfrauen.
XV,11. Wörtlicher Ausdruck des Ratsbeschlusses über Austreibung der Philosophen aus der Stadt Rom; ebenso Wortlaut einer Verordnung vonseiten der Sittenrichter, worin die getadelt und zurecht gewiesen werden, welche in Rom anfingen, die Rhetorik einzuführen und zur Geltung zu bringen.
XV,12. Merkwürdige Stelle aus der (Verteidigungs-) Rede des G. Gracchus über seine Sparsamkeit und Züchtigkeit.
XV,13. Über den unvermuteten Gebrauch einiger Zeitwörter, welche in doppeltem Sinne (d. h. bald aktiv und bald passiv) gesagt und Ton den Grammatikern "verba communia" genannt werden (d. h. Zeitwörter mit gemeinsamer aktiver und passiver Bedeutung).
XV,14. Dass Metellus Numidicus eine Redewendung aus griechischen Vorträgen entlehnt hat.
XV,15. Dass die Alten gesagt haben "pasis velis'* (mit ausgespannten Segeln) und "passis manibus“ (mit ausgestreckten Händen) nicht von ihrem Zeitwort, "patior"' (welchem eigentlich dieses Partizip angehört).
XV,16. Über die eigentümliche, seltsame Art von des Crotoniensers Milo Untergang.
XV,17. Weshalb die angesehene Jugend Athens vom Flötenspiel abließ, da sie doch diesen alten, von ihren Eltern her gewöhnlichen Gebrauch (der Erlernung) des Flötenspiels überkommen hatte.
XV,18. Wie (merkwürdigerweise) der Kampfesaustrag im Bürgerkrieg und des Gaius Caesar Sieg, bei dem er auf den pharsalischen (Schlacht-)Feldern den Sieg gewann, durch die Weissagung des Priesters Cornelius Remex an eben demselben Tage in der italischen Stadt Patavium (Padua) verkündigt und vorhergesagt worden ist.
XV,19. Ein denkwürdiger Ausspruch des M. Varro, aus seiner Satire, welche die Überschrift führt: "περί έδεσματων (über Esswaren)".
XV,20. Einige Bemerkungen über des Dichters Euripides Abstammung, Leben, Sitten und über sein Lebensende.
XV,21. Dass von den Dichtern die Söhne des Zeus als höchst weise und menschenfreundlich geschildert werden, die Kinder des Neptun hingegen als außerordentlich wild und menschenunfreundlich.
XV,22. Erzählung von dem ausgezeichneten Feldherrn Sertorius, von seiner Schlauigkeit und seinen erfinderischen Täuschungsmitteln, deren er sich bediente, um seine rohen und wilden Kriegshorden im Zaume zu halten und für sich zu gewinnen.
XV,23. Über die Lebensjahre (und das Zeitalter) der (drei) ausgezeichneten (griechischen) Geschichtsschreiber, des Hellanicus, des Herodot und des Thucydides.
XV,24. Welches Urteil Vulcatius Sedigitus in dem Buche, welches er (im allgemeinen) über die Dichter geschrieben, (im besonderen) über die lateinischen Lustspieldichter gefällt hat.
XV,25. Über einige neue (ungewöhnliche) Wörter, welche uns in den mimischen Gedichten des Gnaeus Matius aufstießen.
XV,26. Wie Aristoteles den Syllogismus wörtlich erklärt hat, und Wiedergabe dieser Erklärung durch lateinische Übersetzung.
XV,27. Was man versteht unter den Ausdrücken "comitia calata" und "curiata" und "centuriata" und "tributa", und unter "concilium" und außerdem noch einiges anderes der Art.
XV,28. Dass sich Cornelius Nepos irrte, da er schrieb, dass Cicero (erst) 23 Jahre alt gewesen, als er die Verteidigung für den Sextus Roscius führte.
XV,29. Welcher ungebräuchlich neuen Wortfügung sich der Geschichtsschreiber L. Piso bedient hat.
XV,30. Der Ausdruck: petorritum, als Bezeichnung für eine (gewisse) Wagengattung, welcher Sprache er angehört, ob der griechischen oder der gallischen.
XV,31. Was die Rhodier dem feindlichen Feldherrn Demetrius (durch Gesandte) im Betreff jenes berühmten Bildes des Jalysus sagen ließen, als sie (in ihrer Hauptstadt) von ihm belagert worden.
Sechszehntes Buch
XVI,1. Äußerung des Philosophen Musonius, die würdig und nützlich ist, um (als humanistischer Grundsatz) in Betracht gezogen zu werden, ferner, dass vor vielen Jahren derselbe Grundsatz, gleiche (löbliche und gemeinnützliche Gesinnung verratend, (auch) vom M. Cato vor Numantia den Rittern gegenüber ausgesprochen wurde.
XVI,2. Welche Regel die Dialektiker bei den Streitfragen und dialektischen Disputierübungen aufstellen und was für einen Fehler dieses Gesetz enthalte.
XVI,3. Auf welche Weise, nach dem Ausspruch des (alten, berühmten) Arztes Erasistratus es möglich wird, bei zufälligem Mangel an Speise, eine Zeitlang die Nahrungsenthaltung ertragen und den Hunger überwinden zu können und die betreffende Schriftstelle des Erasistratus über diesen aufgestellten Satz.
XVI,4. Unter welchen Förmlichkeiten und mit welcher ausdrücklichen Formel der Kriegsherold (fetialis) des römischen Volkes den Krieg denen anzukündigen pflegte, mit denen, nach dem allgemeinen Beschluss des römischen Volkes, ein Krieg angefangen werden sollte; weiter noch (Bericht), wie die abgefasste Eidesformel wörtlich lautete in Bezug auf die unter den Soldaten bei Strafe verbotenen Diebstahle ferner wie die ausgehobenen Soldaten vor Verlauf des vorherbestimmten (Stellungs-)Tages an einem bestimmten Orte sich einzufinden, hatten, ausgenommen bei gewissen (besonders namhaft gemachten Entschuldigungs-) Gründen, wegen deren dieser (Fahnen-)Eid nach Recht und Billigkeit nachgelassen wurde.
XVI,5. Was das Wort: "vestibulum" bedeutet und über die (vielfachen) Erklärungsarten dieses Ausdrucks.
XVI,6. Was für Opfertiere "bidentes" genannt werden und woher sie diese Bezeichnung erhalten; endlich des P. Nigidius and des Julias Hyginus Meinungen darüber.
XVI,7. Dass Laberius bei Bildung vieler Wörter willkürlich und leichtsinnig verfuhr, und dass er sich vieler Ausdrücke bediente, bei denen man sich fragen muss, ob sie wohl (echt) lateinisch sind.
XVI,8. Was der Ton den Dialektikern gebrauchte Ausdruck αξίωμα bedeute, und wie dieser Ausdruck von unseren (Philosophen) genannt (und lateinisch ausgedrückt) wird; endlich einige andere Ausdrucke, welche beim ersten Unterricht in der Dialektik gelehrt werden.
XVI,9. Über die Bedeutung des in den Schriften der Alten sehr häufig vorkommenden Ausdrucks: "susque deque" (auf und nieder, oben und unten, drüber und drunter).
XVI,10. Was man verstand unter dem Ausdruck: "proletarii", was unter: "capitecensi", desgleichen was in den Zwölftafelgesetzen unter: "dsiduus" und was die Entstehungsursache dieses (letztgenannten) Ausdrucks sei.
XVI,11. Eine aus den Werken des Herodot entlehnte Erzählung von dem Untergange der Psyllen, welche in den sandigen Küstengegenden von Afrika wohnten.
XVI,12. Über die Wörter, welche Cloatius Verus entweder ganz treffend, oder ganz ungereimt und abgeschmackt auf Abstammung aus der griechischen Sprache zurückgeführt hat.
XVI,13. Was man unter, "manicipium" versteht, und inwiefern sich dieser Wortbegriff von "colonia" unterscheidet und was "municipes" heißen; ferner über die Abstammung und eigentliche Bedeutung dieses Wortes; dabei auch, was der erhabene Hadrian im Senat über das Recht und den Ausdruck "municipes" (gelegentlich erläuternd) sprach.
XVI,14. Behauptung des M. Cato, dass zwischen "properare'' and "festinare" ein Unterschied stattfinde; ferner über des Verrius Flaccus anpassende Erklärung von der Ableitung (έτνμον) des Wortes "festinare".
XVI,15. Welch komische schriftliche Bemerkung (uns) Theophrast über die Rebhühner und Theopompus über die Hasen hinterlassen hat.
XVI,16. Dass der Name Agrippa von der fehlerhaften, schweren und ungünstigen Geburt (des Kindes) abgeleitet sei; dann noch über die Göttinnen, welche "Prorsa" und "Postverta" genannt werden.
XVI,17. Über die Ableitung und Bedeutung des Wortes "Vaticanus ager (vaticanisches Gebiet).
XVI,18. Einige allerliebste, erwähnungswerte und lehrreiche Bemerkungen über den Teil der Geometrie, welcher Optik (Lehre vom Sehen) genannt wird, dann einige andere über Klangtheorie (Klangverhältnis, Harmonik) und ebenso endlich über den dritten Teil, Metrik (Rhythmik, Zeitmaß).
XVI,19. Eine aus dem (ersten) Buche Herodots entlehnte (märchenhaft klingende) Geschichte über den Saitenspieler Arion.
Siebzehntes Buch
XVII,1. Ausgesprochener Tadel des Gallus Asinius and des Largius Licinus über einen Gedanken aus Ciceros Rede, welche er für M. Caelius gehalten hat, und was vernünftiger und entsprechenderweise sich gegen diese ganz albernen Menschen zur Verteidigung des Gedankens erwidern lasse.
XVII,2. Einige bei der Lektüre eilends angemerkte Ausdrücke aus des Q. Claudius (Quadrigarius) erstem Buche seiner Jahrbücher.
XVII,3. Eine Stelle aus dem 25. Buche des M. Varro "(Gebräuche der Vorzeit) in (göttlichen und) menschlichen Dingen" worin er einen homerischen Vers entgegen der allgemeinen Ansicht auslegt.
XVII,4. Was der Dichter Menander zum Dichter Philemon sagte, von dem er oft ungerechterweise bei dramatischen Wettstreiten überwunden wurde, und wie (selbst) Euripides, dieser erhabene Trauerspieldichter, von weniger verdienstlichen Dichtern besiegt wurde.
XVII,5. Dass es keineswegs auf Wahrheit beruhe, wie es einigen kleinigkeitskrämerischen Künstlern der Rhetorik erscheint, dass Cicero in seiner Schrift, welche er "Über die Freundschaft" verfasste, sich einer fehlerhaften Beweisführung bedient und das Bestrittene für das Erwiesene (άμφισβητούμενον άντί όμολογουμένου i. e. ambiguum pro confesso) gesetzt habe; sehr besonnene Untersuchung und Erörterung über diese ganze Angelegenheit.
XVII,6. Dass Verrius Flaccus im 2. Buche seiner Schrift, welche "über dunkle Stellen des M. Cato" handelt, eine falsche Erklärung des Begriffs "servus receptitius" gegeben hat.
XVII,7. Folgende Stelle aus dem latinischen Gesetze: "Quod subruptum erit, ejus rei aeterna auctoritas esto, d. h. was (heimlich) entwendet wird, an solcher Sache soll ewiger Eigentumsanspruch verbleiben", schien dem P. Nigidius und dem Q. Scaevola als eine getroffene Vorkehrung eben sowohl in Betreff eines schon verübten, als eines noch bevorstehenden Diebstahls.
XVII,8. Bei den gelehrten Unterredungen an der Tafel des Philosophen Taurus pflegten gewöhnlich derartige Fragen verhandelt zu werden, wie z. B. warum das Öl oft und leicht, Weine (schon) seltener, der Essig aber fast nie gefriere? Ferner, dass das Wasser in den Flüssen und Quellen zufriere, das Meer aber nie gefriere?
XVII,9. Über (Buchstabenzeichen und) Schreibkürzungen (Abbreviaturen), welche sich in der Briefsammlung des C. Caesar finden; dann noch über andere Geheimschreibzeichen aus der alten Geschichte entlehnt; und was unter einer lakonischen σχυτάλη (geheimen Depesche oder Zufertigung) zu verstehen sei.
XVII,10. L. Favorins Urteil über die Verse Vergils, worin er bei der Beschreibung von den Glutausbrüchen des Berges Ätna der Dichtung Pindars gefolgt ist. Ferner seine Vergleichung und Beurteilung der Gedichte dieser beiden über denselben Gegenstand.
XVII,11. Wie Plutarch in seinen Tischgesprächen die Ansicht Platos über den Zustand (die Beschaffenheit) und Verrichtung des Magens und der Luftröhre, welche die rauhe Arterie (τραχεία oder Luftader) genannt wird, entgegen der Meinung des Arztes Erasistratus, verteidigt hat, indem er sich dabei auf den Ausspruch des alten (berühmten) Arztes Hippocrates bezieht.
XVII,12. Über seltsam wunderliche Lehrsätze, welche die Griechen άδόξους (unerwartete, unvermutete) nennen, von Favorin zum Zweck der Redeübung abgehandelt.
XVII,13. Wie vielerlei verschiedene Bedeutungen die Partikel "quin" hat und dass sie in den Schriften der Alten oft sehr unverständlich ist.
XVII,14. Einige artige, aus den Mimen des Publius (Syrus) gesammelte Sinnsprüche.
XVII,15. Wie der Akademiker Carneades, als er die Lehrsätze des Stoikers Zeno widerlegen wollte, (vorher) Nieswurz zur Reinigung des Magens nahm (um den zu behandelnden Stoff schärfer zu durchschauen); dann über die natürliche Heilkraft des weißen und schwarzen Nieswurzes.
XVII,16. Dass die pontischen Enten ein wirksames Kraftmittel enthalten zur Verdauung von Giftstoffen; ferner auch noch über die Geschicklichkeit des Königs Mithridates in Zubereitung solcher Arzneimittel.
XVII,17. Dass Mithridates, der König von Pontus, 25 Sprachen (verstanden und) fertig gesprochen habe; dass Quintus Ennius gesagt habe, er besitze einen dreifachen Geist (tria corda habere sese), weil er drei Sprachen genau verstand, die griechische, die oskische und die lateinische.
XVII,18. Mitteilung des M. Varro, dass der Geschichtsschreiber C. Sallustius vom Annius Milo im Ehebruch ertappt, durchgepeitscht und (erst) nach Hinterlegung einer (bedeutenden) Geldsumme entlassen worden sei.
XVII,19. Was der Philosoph Epiktet nichtswürdigen und lasterhaften Leuten zu sagen pflegte, welche die Lehren der Philosophie mit Eifer treiben; ferner, wie er den Rat erteilte, sich (vorzüglich) zwei Worte tief ins Herz zu schreiben, als besonders höchst heilsam (für unsere Herzensbildung und Besserung des Lebenswandels).
XVII,20. Eine aus dem Gastmahl des Plato entlehnte Stelle, dem Wohlklang und Gefüge der Worte (im Original so) geschmackvoll und melodisch (als möglich) angepasst der Übung halber in die lateinische Sprache übersetzt.
XVII,21. (Chronologisches Verzeichnis) in welchen Zeitpunkten seit Roms Erbauung vor dem zweiten (punischen) Krieg mit den Karthagern die berühmtesten griechischen und römischen Männer (gelebt und) geblüht haben.
Achtzehntes Buch
XVIII,1. Gedankenaustausch, gepflogen zwischen (zwei) Philosophen, einem stoischen und andererseits einem peripatetischen, unter dem Schiedsrichterspruch des Favorin; desgleichen Verhandlung der von den Beiden aufgeworfenen Frage, wie groß der Einfluss der Tugend sei bei Vollendung und Verwirklichung zur Glückseligkeit des Lebens, und wie weit (bei dieser Verwirklichung) die Macht der sogenannten irdischen Güter in Betracht kommt.
XVIII,2. Mit welcherlei Wettstreit durch (aufgeworfene) Fragen wir uns zu Athen die Kurzweil am Saturnusfest zu beleben pflegten; dabei auch noch Schilderung und Veranschaulichung einiger ergötzlicher Trugschlüsse und Rätsel.
XVIII,3. Was nach der Angabe des Redners Aeschines in seiner Rede, worin er den Timarch wegen seiner Schamlosigkeit und Unverschämtheit verklagt hat, (einst) die Lacedämonier über einen höchst annehmbaren Vorschlag, den ein ganz verworfener Mensch getan hatte, beschlossen haben sollen.
XVIII,4. Wie Sulpicius Apollonaris einen Menschen, der sich rühmte, dass nur er allein die Geschichtswerke des Sallust gründlich verstehe, zum Besten hatte, durch die (plötzlich) ihm gestellte Frage, was wohl jene Worte bei Sallust zu bedeuten hätten: incertum, stolidior an vanior (unbestimmt, ob unzuverlässiger oder lügenhafter).
XVIII,5. Dass Q. Ennius im 7. Buche seiner Jahrbücher sich der Schreibweise bedient hat: "quadrupes equus" (der vierfüssige Reiter) und nicht, wie viele lesen wollen: "quadrapes equus", (das vierfüssige Pferd).
XVIII,6. Dass Aelius Melissus in seinem "über die eigentlich sachgemäße (reine) Ausdrucksweise (de loquendi proprietate)" handelndem Werk, welchem er bei seiner Veröffentlichung den (pomphaften) Titel "Füllhorn (comu copiae)" beilegte, eine weder des Sagens noch Hörens würdige Angabe macht, wo selbst er seine Meinung abgibt, dass sich die Ausdrücke "matrona" und "materfamilias'' durch den allergehaltlosesten Unterschied unterscheiden sollen.
XVIII,7. Auf welche Weise Favorinus sich ausließ über das ungeschliffene Benehmen (eines Grammatikers) bei der Bitte um eine Auskunft "über die Doppelbedeutungen gewisser Wörter"; ferner Angabe, wie viel Bedeutungen das Wort "contio" hat.
XVIII,8. Dass Sätze oder Verse mit gleichem Ausgangsreim und andere derartige Gleichklänge (όμοιοτέτέλευτα χαί όμοιόπτωττα), welche gewöhnlich für Redeschmuck gehalten werden, läppisch seien und von Lucilius in einigen seiner Verse für Kindereien erklärt werden.
XVIII,9. Was bei M. Cato der Ausdruck "insecenda" (ansagen, nennen) bedeutet; dass man nicht "insequenda*' lesen müsse, wie viele meinen, sondern vielmehr "insecenda"
XVIII,10. Dass diejenigen sich irren, die glauben, dass bei Ermittlung eines Fieberkrankheitsgrades der Schlag der Blutadern untersucht werde und nicht vielmehr der der Pulsadern.
XVIII,11. Ausdrücke aus den Gedichten des Furius Antias, vom Caesellius Vindex unklugerweise getadelt. Anführung der Verse, worin die vermeintlichen (fehlerhaft gehaltenen) Ausdrücke sich vorfinden.
XVIII,12. Dass unsere Alten die Gewohnheit gehabt haben, die Passivform zu verändern und in die Aktivform zu verwandeln.
XVIII,13. Durch welche Erwiderung der Philosoph Diogenes sich Genugtuung verschaffte, als er von einem gewissen Dialektiker durch ein unverschämt keckes Trugschlüsschen (sophismation) auf die Probe gestellt wurde.
XVIII,14. Welches Zahlenverhältnis die Ausdrücke hemiolios (ήμιόλιος, anderthalb) und epitritos (έπίτριτος, vier Drittel) angeben; ferner, wie unsere lateinischen Schriftsteller nicht gewagt haben, die beiden Ausdrücke ins Lateinische zu übertragen.
XVIII,15. Wie sich M. Verrus bemüht hat eine eigentümliche Erscheinung seiner allzu peinlichen und pedantischen Wahrnehmung bei heroischen Versen nachzuweisen.
Neunzehntes Buch
XIX,1. Entgegnung (und Verantwortung) eines gewissen Philosophen auf die Frage (eines Zudringlichen), weshalb er bei einem Seesturm blass geworden sei.
XIX,2. Dass von den fünf Sinnen der Mensch vor allem zwei mit den Tieren gemein hat. [Ferner, dass zwar jedes übertriebene Vergnügen, welches vom Gehörsinn oder Gesichts- oder Geruchssinn herrührt, schändlich und verächtlich, allein das, welches vom Geschmacks- und Gefühlssinn ausgeht, das allerabscheulichste sei, weil diese zwei den Menschen mit den Tieren gemein sind, die übrigen nur den Menschen eigen.
XIX,3. Dass ein kaltes Lob beschämender sei, als ein bitterer Tadel.
XIX,4. Warum ein unvermuteter Schreck Durchfall nach sich zieht und ferner weshalb das Feuer den Drang zum Harnlassen verursacht.
XIX,5. Eine aus des Aristoteles Schriften entlehnte Bemerkung, dass der Gebrauch des Schneewassers zum Trinken höchst schädlich sei, und dass sich aus Schnee Eis bildet.
XIX,6. Wie das Schamgefühl das Blut nach den äußersten Teilen des Körpers ergießt und ausbreitet, die Furcht und der Schreck aber dasselbe zurückzieht.
XIX,7. Was das Wort „"besum'' bedeutet und einige andere altertümliche Ausdrücke.
XIX,8. Untersuchung, ob die Wörter "harena" (Sand), "caelum" (Himmel), und "triticum" (Weizen) sich auch im Plural gebraucht finden und nebenbei auch über den Ausdruck "quadrigae'' und "inimicitiae" und außerdem über noch einige andere (bei denen es sich ebenfalls fragt), ob sie sich im Singular gebraucht vorfinden.
XIX,9. Welche allerliebste Entgegnung Antonius Julianius bei einem Gastmahle einigen Griechen gegenüber (sofort) in Bereitschaft hatte.
XIX,10. Dass der in dem Volksmunde übliche Ausdruck: praeter propter (eigentlich: entfernter oder näher, d. h. 'mehr oder weniger ungefähr oder so und so) auch dem Ennius eigen war.
XIX,11. Erwähnung einiger Verse des Plato, auf seine Liebe bezüglich, welche er in seiner Jugend zum Zeitvertreib verfertigt, als er schon mit ernsteren Entwürfen beschäftigt war.
XIX,12. Vortrag des Herodes Atticns über die Gewalt und das Wesen des Schmerzes, und Bestätigung seiner Meinung durch das Beispiel eines dummen Bauers, der mit den Brombeersträuchern (ganz ebenso auch) die fruchttragenden Bäume verschnitt.
XIX,13. Dass Zwerge im Lateinischen "pumiliones" heißen, im Griechischen "νάνους" genannt werden.
XIX,14. Dass M. Varro and P. Nigidius, die gelehrtesten Römer ihres Zeitalters, Zeitgenossen des Caesar und Cicero gewesen; dass des Nigidius Sammlungen (gelehrter Abhandlungen über grammatische Beobachtungen, commentarii [grammatici]) wegen ihrer Unverständlichkeit und Schlichtheit nicht (sehr) in die Öffentlichkeit dringen (weil sie schon ein schärferes Urteil voraussetzen).
Zwanzigstes Buch
XX,1. Unterredung zwischen dem Rechtsgelehrten Sextus Caecilius und dem Weltweisen Favorin über die Gesetze der Zwölftafeln.
XX,2. Was wohl die Bedeutung sei des in der Rede des M. Cato gebrauchten Wortes: "siticines" (Leichenbläser, Leichenmusikanten).
XX,3. Weshalb der Dichter L. Accius in seiner Sammlung "nützlicher und belehrender Aufschlüsse (in pragmaticis)" das Wort: "sicinnista" (Tänzer des Sicinnium) für einen dunklen und schwer verständlichen Ausdruck gehalten hat.
XX,4. Dass es unehrbar und schimpflich sei, Neigung und Umgang mit Schauspielkünstlern zu pflegen, und die darauf bezüglichen Worte des Philosophen Aristoteles.
XX,5. Abschriften der (beiden) in die Öffentlichkeit gedrungenen Briefe von dem König Alexander und dem Philosophen Aristoteles und gleichzeitige Übersetzung der beiden Schriftstücke.
XX,6. Es ist die Frage aufgeworfen und untersucht worden, ob es richtiger sei, zu sagen: "habeo curam vestri" (ich habe Sorge um Euch) oder "vestrum".
XX,7. Über die Verschiedenheit der Angaben in Bezug auf die Anzahl von Niobes Kindern.
XX,8. Von der zusammentreffenden Beeinflussung (συμπτωσίαν) des wechselnden und abnehmenden Mondes auf einige Dinge.
XX,9. An welcher Art von Ausdrücken Antonius Julianus sich zu ergötzen pflegte, die in den mimischen Gedichten standen, welche Cn. Matius in Betreff seiner Unbescholtenheit und Uneigennützigkeit verfasste, wo er die Redensart gebraucht: numquam vestimenta a populo posci (niemals Kleider vom Volke fordern).
XX,10. Was die Formel (Redensart) zu bedeuten hat: ex jure manum consertum (d. h. [Aufforderung streitender Parteien], um auf dem Wege rechtens [gegenseitig] anzulegen die Hand, nämlich an den streitigen Gegenstand).
XX,11. Was das bei M. Varro vorkommende Wort: "sculna" zu bedeuten habe.
Erstellt nach: Aulus Gellius. Die attischen Nächte. Übersetzt von Fritz Weiss. Leipzig 1875