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- Kinder- und Jugendlexika » Hederich 1748 – Reales Schul-Lexicon
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Reales Schul-Lexicon
Wikipedia, dt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Hederich
Allgemeine Deutsche Biographie. Bd. 11. 1880, S. 221-222.
http://www.deutsche-biographie.de/xsfz28563.html
"Als so wohl die Absicht mit gegenwärtigem Lexico, als auch der Innhalt desselben sey, kan der blosse Titel so ziemlich geben. Nemlich es soll ein Subsidial-Buch für die studirende Jugend seyn, welches sie bey ihren meisten Lectonibus nützlich soll brauchen können. Wie aber diese insonderheit, nechst dem Grunde eines wahren Christenthums, einmal auf die Grammatike, Rhetorike, Logike und Poetike, so denn aber auf die Griechischen und Lateinischen Schul-Auctores ankommen: also hat man sich hier bemühet, die gesammten üblichen Terminos technicos mit ihrer Umschreibung und nöthigen Exempeln aus ersteren; zu letzteren aber eine zulängliche, oder doch mögliche Nachricht von denen Realien, so in ihnen aus der Geographie, Chronologie, Genealogie, Historie, Notitia Auctorum, den Antiquitäten und der Mythologie vorkommen, zugeben. Massen ohne erstere weder anberegte Disciplinen selbst, noch auch vieles von anderen Studiis geziemend erlernet werden kan; letztere aber bey Tractirung der Auctorum zu übergehen, selbige allerdings höchst unvollkommen machen würde. Immittelst findet sich doch nicht, wie solches zu bewerckstelligen sey, ohne daß entweder die Jugend erstere Dinge schon erlernet haben,oder deren Bücher iederzeit mit sich tragen muß: die anderen aber ihr allemal von dem Praeceptore erst erläutert und, da sie nicht so fort wieder vergessen, oder höchst unvollkommen gefasset werden sollen, selbst in die Feder dictiret werden müssen, wovon aber ersteres keinesweges zu praesupponiren stehet, das andere impracticable ist, und das dritte unnöthiger Weise viel Zeit wegnehmen würde, so iedoch bey der Information auch auf alle Art zu sparen ist. Wenn aber denn gegenwärtiges Schul-Lexicon vornemlich wider solches alles dienen soll, habe ich für Auctores von besagter Art angesehen.
Im Griechischen die gesamten Scriptores Novi Testamenti, den Homerum, Hesiodum, Pindarum, Anacreontem, den Isocratem mit seinen 3. Orationibus paraeneticis, den Plutarchum de Puerorum Institutione, mit Schrebers Hortulo aus dessen gantzen Operibus, den Epictetum, Cebetem Thebanum und die Poemata, oder Poematum Απστπατματια Veterum Poetarum des Io. Vorstii.
Im Lateinischen hingegen den Ciceronem mit dessen Epistolis ad Familiares, den Orationibus selectis per Cellarium, Masenium und Zurckium, den Oifficiis, dem Catone, Laelio, Somnio Scipionis, den Epistolis minoribus nach Sturmii und Bittneri Collection; ferner den Iulium Caesarem und A. Hirtium, den Cornelium Nepotem, Sallustium, Vallejum Paterculum, Curtium, Florum und Iustinum, doch letztere beyde mehr um der Historie, als ihres Lateins willen; und von Poeten annoch den Terrentium, Virgilium, Horatium, Ovidium mit seinen Libris Tristium und de, oder, wie andere lieber wollen, es Ponto, den Phaedrum, Claudianum und den Tibullum, Propertium und wiederum den Ovidium, so fern diese letztere Jo. Murmelius in seinen Locis communibus poeticis excerpiret hat.
In den bemeldeten Disciplinen aber habe ich mich insonderheit gerichtet von Grammaritis nach dem Schmidio, Vossio, Sanctio, Alvarez, Scippio und den Giessensibus; von Logicis nach dem Saurio, Weisen, Scharfen und Stübeln; von Rhetoricis nach dem Vossio und Hübnern, und von Poeticis wiederum nach dem Vossio, Masenio, Scaligero und den Giessensibus.
Und ob ich wohl hierbey in den Technicis mich so fern aller möglichsten Kürtze befliessen, als dergleichen kurtz und gut zu lernen iederzeit am besten ist; so habe ich doch auch vielmals in den übrigen Dingen wider meinen Willen eben so kurtz gehen müssen, weil ein mehrers von ihnen nicht zu finden gewesen ist; welches aber auch so fern mit gehen wird, als es gnug seyn kan, zu wissen, daß von einer Sache nichts mehr zu wissen stehet. Im Gegentheil habe denn auch andere Artickel desto weitläuftiger ausgeführet, dieweil zum öftern, wenn etwas gleich zum Verständniß eines Orts bey einem Auctore nicht nöthig, es doch zum Verständniß eines andern nöthig ist, überhaupt aber solches, so fern ein junger Mensch von dergl. Dingen so viel lernen soll, als ihm möglich ist, verhoffentlich nicht undienlich seyn wird. Daß aber nirgends die Auctores, woraus die Dinge genommen, mit angemercket, wird mir vermuthlich zu einem Fehler ausgedeutet werden. Jedoch wenn einmal das Buch dadurch wircklich noch sehr würde vergrössert worden seyn, da es mir so schon fast zu groß werden wollen; so dann aber insonderheit der Jugend, auf die man damit eigentlich gesehen, mit solchen Allegationibus in so weit nichts gedienet ist, als sie theils die Bücher, so anzuführen gewesen, nicht besitzet, theils, selbige nicht verstehet, oder sich doch wenigstens die Mühe nicht nimmt, selbige nachzuschlagen, werde ich dißfalls verhoffentlich zu entschuldigen seyn. Und dieses versehe mich denn auch, wenn es scheinen möchte, daß doch wenigstens derjenigen überhaupt gedencken sollen, deren Beyhülfe mich bedienet habe, um ihnen meinen Danck also nicht schuldig zu bleiben. Mein da bey vorhabender Bewerckstelligung desselben der Catalogus solcher Auctorum mir auch zu groß werden und es mithin das Ansehen gewinnen wolte, als suchte meinen wenigen Bücher-Krahm damit völlig an den Tag zu legen, habe ich solche auch weg gelassen, iedoch mit dem Erbieten, daß, wo iemand findet, daß etwas aus diesem oder jenem Auctore genommen sey, ich es niemals in Abrede seyn will, weil es doch fast ingesamt alte Dinge sind und ich sie also aus meinem Kopfe nicht nehmen können. Inzwischen aber leugne doch nicht, daß insonderheit von neuern Gelehrten Grotius und Calovius mit ihren Anmerckungen über das Neue Testament; Cellarius mit seiner Notitia Orbis Antiqui, Paullus Merula mit der Cosmographia generali und Geographia speciali, und Reland mit seiner Palaestina in der Geographe; Calvisius mit seinem Opere chronologico, Marsham mit seinem Canone chronico und Petavius mit seinem Rationario Temporum in der Schronologie; Ubbo Emmius mit seinem Appendice genealogica illustrando Operi chronologico adjecta und Elias Reufnerus mit dem Γενεαλογιχω Romano in der Genealogie; Chevreau mit seiner Histoire du Monde, Wagenseil mit der Pera Librorum Juvenilium, Mascamp mit seinen Institutionibus historicis, und wiederum Calvisius in der Historie; Fabricius mit seiner Bibliotheca Graeca und Latina, Hankius mit den Büchern de Scriptionibus Rerum Romanorum & Byzantinarum, Gyraldus mit seinen Dialogis de Historia Poetarum und Stanleius mit der Historia Philosophiae, in der Notitia Auctorum; wiederum Reland mit den Antiquitatibus sacris Veterum Hebraeorum: Mirus mit seinem Biblischem Antiquitäten-Lexico, Ubbo Emmius mit seinem Rebus publicis Graecorum, Rosinus mit seinen Antiquitatibus Romanis nebst Demsteri Paralipomenis, Sigonius mit seiner Topographia Urbis Romanae, Lipsius mit seinen unterschiedenen zu den Römischen Antiquitäten gehörigen Schriften, Alexander Donatus mit seiner Roma Antica, der Auctor della Roma antica e moderna, (in Roma, per il Mascardi, 1677.8.) und Struve mit seinem Syntagmate Antiquitatum Romanorum in den Antiquitäten; Boccacius mit seiner Genealogia degli Dei, Natalis Comes mit seiner Mythologia; der Abt Banier mit seiner Explication historique des Fables und wiederum Gyraldus mit seinen Syntagmatibus Historiae Deorum gentilium in der Mythologie, und so denn überhaupt noch die, welche obbenannte Auctores entweder in Usum Delphini, oder cum Notis Variorum ediret, den meisten Dienst gethan haben. Wenn sich aber hierbey auch wohl zutragen möchte, daß ein Nahme oder sonst in dieses Lexicon gehöriger Titel sich in demselben nicht findet, kan es zwar seyn, daß er mir unter ein 13- bis 14000, derselben entwischet ist, oder auch zumahl in den Antiquitäten von keiner Wichtigkeit zu seyn geschienen hat; iedoch aber, da auch die Editiones der Auctorum, vornehmlich in den Nominibus propriis gar sehr variiren, wird solche vielleicht mancher anders in seiner Edition finden, als sie in der meinigen zu lesen gewesen ist, mit welcher aber doch so fern auch zu entschuldigen seyn werde, als im Griechischen meist gute Holländische , Englische, oder Leipziger, im Lateinischen aber die in Usum Delphini, des Gronovii, Graevii, Cellarii u. d. g. zum Grunde gelegt habe. So will ich auch eben nicht zur Verantwortung stehen, wenn zumahl in den alten Historischen und Mythischen Dingen ein Artickel in manchem mit dem andern nicht völlig zutrifft, weil ich einmahl dißfalls einen blossen Referenten abgegeben, und mithin die Dinge beygebracht,w ie ich sie gefunden; sodann aber zum öftern mit Fleiß eine diverse Meynung ergriffen habe, weil die eine zur Erläuterung dieses, die andere zu eines andern Auctoris dienlich ist; und endlich ich es allerdings für eine vergebene Bemühung halte, wenn man heut zu Tage Dinge auf etwas gewisses bringen will, von denen uns bereits die ältesten Auctores nichts gewisses melden können und so scharfsinnig und wahrscheinlich auch eines und des andern Conjecturen von dergleichen sind, es dennoch Conjecturen bleiben, so nimmermehr zu einer zuverläßlichen Wahrheit werden können; mit solchen aber die Jugend mehr zu präoccupiren, als geschehen, habe auch nicht vor dienlich erachtet. Was hiernechst aus dem Neuen Testamente und den Griechischen Auctoribus in diesem Lexico beygebracht worden, ist dort nach der Teutschen, hier aber nach der Lateinischen Version zu suchen. Indessen ist beyderseits das Griechische mit beygefüget worden, um, wo sich einige Discrepanz in der Version finden solte, desto sicherer gehen zu können. In der Chronologie habe ich durchgehend die Annos Mundi, und post Christum natum zum Grunde geleget; da aber jemand denen andern gemeinen Epochen nachgehen will, wird er verhoffentlich seine Gnüge in dem Chronologischen Appendice finden, und was annoch die Geographie anbelanget, habe ich mich von Charten insonderheit an Homanns, als die neuesten und besten, gehalten. Und so viel ist es denn, was hier zu dem Titel noch zu erinnern für nöthig befunden worden ist. GOtt lasse alles zu so gutem Nutzen der Jugend gereichen, als man intendiret, und erhalte darbey zugleich den G. L. in allem erwünschten Wohlseyn. Geschrieben zu Grossen-Hayn den 1. Septembr. 1717."